Viele haben Pläne und Träume für ihren Ruhestand. Wenn es aber um die finanzielle Planung geht, ist man schnell überfordert. Professionelle Ruhestandsplanung wird aufgrund steigender Lebenserwartung immer wichtiger.
Um sorgenfrei in den Ruhestand zu blicken, braucht es professionelle Ruhestandsplanung. Damit Ihre Kundinnen und Kunden ihr bestes Leben leben können.
Lebensträume verwirklichen, finanzielle Sicherheit stärken: Mit unserer Ruhestandsplanung und hochwertigen Produkten unterstützen Sie Ihre Kundinnen und Kunden optimal – professionell, verlässlich, erfolgreich.
Theo Westarp zeigt im Video, wie man dank guter Beratung und kluger Ruhestandsplanung mehr finanziellen Spielraum für die schönen Dinge hat.
„Leider verbreitet sich mit der Honorarvermittlung ein Geschäftsmodell, das mit Honorarberatung nichts zu tun hat“, sagt Dieter Rauch, Chef des Honoraberater-Verbands VDH. Praktiziert werde dies vorzugsweise von Vermittlern, die „ihre Policen gegen gutes Honorar und üppige zusätzliche Vergütungsvereinbarungen verticken“, so Rauch weiter.
Diese „Pseudo-Honorarberater“ verkauften den Kunden günstige Honorartarife, schlössen dann aber teure Factoring- und/oder Kostenvereinbarungen mit ihren Kunden ab. Diese Verkäufer erzielten so extrem hohe Vergütungen für den Produktvertrieb. „Dies sind in der Spitze 8 Prozent der Beitragssumme, somit im Schnitt doppelt so viel wie beim Policen-Verkauf ausschließlich auf Provisionsbasis“, sagt Rauch.
4.000 Euro für ETFs im Versicherungsmantel
Rauch berichtet von Anfragen, die Kunden an den VDH stellen, und die die Folgen dieser Praxis zeigen: „Eine Anlegerin wollte wissen, ob eine Gebühr von 4.000 Euro für die Vermittlung eines ETF-Versicherungstarifs gerechtfertigt ist“, erinnert sich Rauch. Nach VDH-Erkenntnissen kein Einzelfall.
Der Verband fordert die Politik daher auf, eine Bezeichnungspflicht für Finanzvermittler und Finanzberater einzuführen. Ausschließlich Zeit und Know-how dürfen vergütet werden und nicht die erfolgsabhängige Vermittlung von Versicherungen und Finanzprodukten.
Honorarannahmeverbot für Vermittler von Finanzprodukten
Auch ein Verbot von Factoring und Kostenausgleichsvereinbarungen müsse her. Nur Honorar-Finanzanlageberater (Paragraf 34h) oder Honorar-Anlageberater (KwG) sollten darüber hinaus Honorare annehmen dürfen. „Wir brauchen kein Provisionsverbot, sondern ein Honorarannahmeverbot für Vermittler von Finanzprodukten“, fordert Rauch.
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