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In ein paar Monaten tritt das zweite Pflegestärkungsgesetz in Kraft, dass die gesetzliche Pflegeversicherung hierzulande in wichtigen Teilen einmal neu erfindet. Wir sprachen mit Stefan M. Knoll, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Familienversicherung, über die Änderungen, ihre finanziellen Konsequenzen für die Kunden und warum eine private Pflegevorsorge Pflicht ist. mehr

Die Grafik zeigt sehr schön, warum die gesetzliche Pflegeversicherung bestenfalls ein Teilkasko-Schutz ist. Der Betrag, den eine vollstationäre Pflege im Heim kostet, wird von den Leistungen des Staates nämlich bei weitem nicht gedeckt. mehr

Pflegeimmobilien sind ein Wachstumsmarkt. Derzeit gibt es nach Angaben des Statistischen Bundesamts in Deutschland rund 800.000 Pflegebetten in mehr als 13.000 Einrichtungen. 300.000 Betten werden bis 2030 aber noch benötigt, zeigt ein aktueller Marktbericht. mehr

Nächstes Jahr tritt das zweite Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Dann gelten ganz neue Regeln, wer wann als pflegebedürftig eingestuft wird. Trotzdem kann ein Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung schon in diesem Jahr sinnvoll sein. Hier kommen drei Gründe, warum das so ist. mehr

Bayerns Staatsregierung will Angehörige von Demenzkranken stärker unterstützen. Ein Vorhaben ist etwa, dass sich Kinder erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro an den Pflegekosten ihrer Eltern beteiligen müssen. mehr

Pfleger Marcus von Horn ist Perfektionist, er will seine Arbeit als Pfleger richtig machen. Er springt für Kollegen ein, hilft Azubis bei den Hausaufgaben, spricht auch nach Schichtende mit Angehörigen. Zwei Jahre geht das gut, dann ist Schluss. Ein halbes Jahr lang ist von Horn nicht mehr fähig, zu arbeiten. In der Pflegebranche kein Einzelfall. mehr

Jeder weiß, dass er im Alter pflegebedürftig werden kann. Sich mit diesem Thema zu beschäftigen und ausreichend für den Ernstfall vorzusorgen, fällt vielen Deutschen aber noch schwer. mehr

Immer mehr Menschen in Deutschland werden pflegebedürftig, können sich eine Unterbringung im teuren Heim aber eigentlich nicht leisten. In diesem Fall müssen die Kinder ran. Ab welchem Freibetrag sie unterhaltspflichtig sind und welche Regeln hier sonst noch gelten, lesen Sie hier. mehr

Ein völlig neue Definition von Pflegebedürftigkeit, fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen, höhere Leistungen, 500.000 mehr Empfänger – das zweite Pflegestärkungsgesetz, das am 1. Januar 2017 in Kraft tritt, ändert auf einen Schlag gleich wesentliche Punkte in der Pflegeversicherung. Die Infografik fasst die wesentlichen Änderungen zusammen. mehr

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