Krank im Urlaub

Rücktransport aus dem Urlaub kann sehr teuer werden

Ohne Auslandsreisekrankenversicherung sollte man nicht ins Ausland in den Urlaub fahren. Denn wenn man dort krank wird und zum Beispiel zurück nach Deutschland transportiert werden muss, können sehr hohe Kosten anfallen. Reisekrankenpolicen können hier einspringen.
© Tawatchai07 / Freepik.com
Frau am Strand: Ohne Auslandsreisekrankenversicherung sollte man besser nicht in den Auslandsurlaub starten.

Wer ins Ausland verreist, sollte auf alle Fälle eine private Auslandskrankenversicherung im Gepäck haben. Sie deckt weltweit Krankheitskosten und einen Rücktransport des Patienten oder der Patientin nach Deutschland ab. Die Krankenkassen leisten indes nur bei Reisen innerhalb Europas, und auch da übernehmen sie nicht alle Kosten, zum Beispiel keinen Krankenrücktransport.

Bei medizinischen Behandlungen im Ausland können aber schnell sehr hohe Kosten entstehen. Teils in Höhe von mehreren Tausend Euro. Richtig teuer wird es, wenn ein Patient aus dem Urlaubsland zurück nach Deutschland geflogen werden muss, warnt der ADAC. So schlage ein Intensivtransport mit einem der vier Ambulanzflugzeuge des ADAC von Mallorca mit 24.000 Euro zu Buche, von Kreta mit 28.000 und aus Antalya mit 31.000 Euro.

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Zu den teuersten Fällen des ADAC im Jahr 2020 zählten zwei Patienten, die jeweils in Thailand erkrankten. Bei einem von ihnen, der die Diagnose Hirnblutung mit massiver Hirnschwellung hatte, wurden rund 360.000 Euro für Krankenhauskosten und den Ambulanzflug nach Deutschland fällig. Beim zweiten Patienten, der unter einer Entzündung der Gallenblase und Lungenproblemen litt, summierten sich die Kosten auf rund 350.000 Euro.

Die Auslandsreisekrankenversicherung springt in diesen Fällen meist ein. Der Schutz ist dabei nicht teuer. Einzelpersonen bekommen einen sehr guten Tarif schon ab etwa 8 Euro im Jahr, Familien legen dafür um die 20 Euro hin.

Allerdings gilt hier wie immer: Versicherungsbedingungen lesen!

Denn es gibt einige Stolperfallen:
  • Manche Versicherer schränken den Schutz für Länder, für die es eine aktuelle Reisewarnung gibt, zum Beispiel ein.
  • In einigen älteren Versicherungsbedingungen sind nur Transportkosten zum nächsterreichbaren Krankenhaus oder Arzt versichert.
  • Beim Rücktransport zahlen manche Anbieter nur, wenn der Transport medizinisch notwendig ist. Andere bereits dann, wenn er medizinisch sinnvoll ist.

Autorin

Karen

Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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