Klagen im VW-Abgasskandal

ADAC Rechtsschutz gibt VW-Klägern keine Deckungszusagen

Nach Rechtsschutzversicherer Arag verweigert nun auch die ADAC Rechtsschutzversicherung seinen Versicherten die Deckungszusagen, wenn sie gegen den Autobauer VW klagen wollen. Das teilt die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Stoll & Sauer mit, die im VW-Abgasskandal zahlreiche Geschädigte vertritt.

Kunden der ADAC Rechtsschutzversicherung scheinen es derzeit schwer zu haben, mit Hilfe ihres Rechtsschutzes im VW-Abgasskandal zu klagen. Denn laut Rechtsanwaltskanzlei Dr. Stoll & Sauer lehnt der ADAC es ab, für diese Klagen Deckungszusagen zu erteilen. Alles was der Versicherer seinen Kunden bezahle, sei lediglich die Erstberatung. Zur Begründung, so die Kanzlei, gebe der ADAC an, es würden für die Klagen keine hinreichenden Erfolgsaussichten bestehen.

Das sehen die Rechtsanwälte jedoch anders, denn ein Gutachten zeige wohl, dass juristische Verfahren gegen den VW-Konzern und seine Händler hinreichende Erfolgsaussichten hätten. Zudem sei der ADAC verpflichtet, so die Kanzlei weiter, aufgrund des Gutachtens seine Kunden zu unterstützen – so wie es beispielsweise die Rechtsschutzversicherer Huk-Coburg, Roland Rechtsschutz und D.A.S. täten.

Mehr zum Thema

Fonds-Finanz-Mutter Infitech kauft PKV-Vertrieb Verticus

Die Muttergesellschaft des Maklerpools Fonds Finanz, Infitech, übernimmt den Krankenversicherungsvertrieb Verticus Finanzmanagement. Verkäufer ist die…

Wer gewann den Deutschen Fondspolicen Award 2026?

Die Sieger des Deutschen Fondspolicen Awards 2026 stehen fest. Die BBG Betriebsberatungs GmbH als Herausgeberin…

Pflegeversicherung: Nur mittelmäßiges Gesamtbild

Premiere bei Franke und Bornberg. Die Rating-Agentur bewertet zum ersten Mal Pflegetagegeldversicherungen. Man mag das…

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert