Gerichtsurteil

Beamter steht nach Wildunfall ohne Versicherungsschutz da

Ein Beamter nutzt seinen Dienstwagen zu privaten Zwecken – doch dafür hat er nicht die Erlaubnis seines Arbeitgebers. Es kommt zu einem Wildunfall. Wer kommt jetzt für den Schaden auf? Die Teilkasko-Versicherung des Dienstherrn oder der Beamte selbst? Ein Gericht hat diese Frage nun beantwortet. Was das Urteil für Beamte „auf Abwegen“ bedeutet, lesen Sie hier.
© dpa/picture alliance
Beamte, die vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihnen obliegenden Pflichten verletzen, haben keinen Anspruch auf Teilkasko-Schutz, urteilte das VG Koblenz.
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