Beamter steht nach Wildunfall ohne Versicherungsschutz da
Ein Beamter nutzt seinen Dienstwagen zu privaten Zwecken – doch dafür hat er nicht die Erlaubnis seines Arbeitgebers. Es kommt zu einem Wildunfall. Wer kommt jetzt für den Schaden auf? Die Teilkasko-Versicherung des Dienstherrn oder der Beamte selbst? Ein Gericht hat diese Frage nun beantwortet. Was das Urteil für Beamte „auf Abwegen“ bedeutet, lesen Sie hier.
Beamte, die vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihnen obliegenden Pflichten verletzen, haben keinen Anspruch auf Teilkasko-Schutz, urteilte das VG Koblenz.
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