Haftpflicht, Kasko & Co.

Diese Versicherungen brauchen Bootsbesitzer

Mit den wetterstabileren Sommermonaten beginnt nun auch die Segel- und Bootssaison. Wer sich zu den Abenteuern auf dem Wasser aufmacht, sollte aber auch den passenden Versicherungsschutz an Bord haben. Sonst kann es teuer werden.
© Pixabay
Mit dem Segelboot ins Abenteuer: Da sollten die passenden Versicherungen mit an Bord.

„Beschädigt man das eigene Boot oder fügt anderen einen Schaden zu, kann das sehr teuer werden“, warnt Bianca Boss, Pressesprecherin des Bunds der Versicherten (BdV). Bootseigentümer sollten sich in der jetzt startenden Saison daher mit eine Bootshaftpflichtversicherung und einer Kaskoversicherung eindecken, lautet der Rat der Verbraucherschutzorganisation.

Eine Bootshaftpflichtversicherung reguliere Schäden, die man mit Booten bei Dritten verursache. „Sie wird zumindest für Boote und Yachten benötigt, die mit einem Segel oder Motor betrieben werden“, sagt Boss. Laut BdV sollte eine ausreichende Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden vereinbart werden.

 

„Schäden, die mit einem Paddel-, Ruder- oder Tretboot verursacht werden, sind von der Privathaftpflichtversicherung gedeckt, über die ohnehin alle abgesichert sein sollten“, erklärt Boss weiter. Einige leistungsstarke Privathaftpflichttarife versicherten auch größere Boote bis zu einer bestimmten Segelfläche oder Motorstärke mit – daher lohne es sich, beim Versicherer nachzufragen.

Für Schäden am eigenen Boot würde darüber hinaus eine Kaskoversicherung aufkommen. Hier empfehlen die Verbraucherschützer eine Allgefahrendeckung zu vereinbaren. Dann sind alle Schäden versichert, die der Versicherer nicht ausdrücklich in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen hat. „Besonders wichtig ist es, eine Versicherungssumme zu wählen, die dem Wert des Bootes oder der Yacht entspricht“, sagt Boss. Der Wert sollte regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

„Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass die Versicherung auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichtet. Nur dann sind auch Schäden sicher voll gedeckt, die grob fahrlässig verursacht wurden“, so Boss weiter. Auch Kosten, die durch Bergung und Beseitigung des Wracks entstehen, sollten versichert sein.

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