Pfefferminzia: Herr Brokamp, wer haftet für den Schaden, wenn ein Zuschauer beim Public Viewing im Rahmen der Fußball-WM beispielsweise über ein Kabel stolpert und sich dabei den Arm bricht?
Florian Brokamp: Wird bei einer öffentlichen Veranstaltung eine Person verletzt, dann ist der Veranstalter dazu verpflichtet, den entstandenen Schaden in der vollen Höhe zu bezahlen. Das sollten Versicherungsvermittler unbedingt auf dem Schirm haben! Gegen die Annahme von zahlreichen Maklern und auch Veranstaltern kommen Vereins- oder Betriebshaftpflichtversicherungen in der Regel nämlich nicht für Schäden auf, die im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen entstehen. Um sich vor hohen Kosten zu schützen, ist es für Veranstalter deshalb essentiell, sich im Vorfeld mit Hilfe mit einer passenden Versicherung abzusichern. Makler können dies beim Kunden ansprechen und ihn beim Vergleich der verschiedenen Angebote unterstützen.
Sie wollen Makler bei dieser Arbeit unterstützen. Wie tun Sie das?
Gewerbeversicherungen stellen ein lukratives Geschäft für Makler dar, besonders bei der Kundenberatung, wenn sie die richtigen Mittel dafür nutzen – etwa Vergleichsplattformen wie unsere: Denn so wie ein Mannschaftskapitän beim Fußball, können Makler ihrem Kunden auch beim Thema Gewerbeversicherungen als Ansprechpartner bei Wünschen, Problemen und Anmerkungen zur Verfügung stehen. Dennoch müssen Makler natürlich wissen, worauf es beim Versicherungsschutz und bei den Tarifen grundsätzlich ankommt.
Welche Schäden sollte ein solcher Tarif abdecken?
Öffentliche Veranstaltungen unterscheiden sich stark und können deshalb auch zu unterschiedlichen Unfällen und Schäden führen. Makler sollten deshalb sichergehen, dass mögliche Schadensfälle durch den ausgewählten Tarif abgedeckt werden. Besonders bei Großveranstaltungen, wie Live-Konzerten oder Sommerfesten, kommt es schnell zu Personenunfällen, deren Kosten bis in Millionenhöhe reichen können. Hier empfehle ich eine Veranstalterhaftpflichtversicherung, denn sie deckt alle Personen- sowie Sachschäden ab, für die der Veranstalter haftbar gemacht werden kann.
Haftet eine Veranstalterhaftpflichtversicherung auch für Sachschäden, die aufgrund eines Unwetters entstanden sind?
In den häufigsten Fällen nein: Eigenschäden, also beispielsweise, die Bühnentechnik oder Zelte, sind nicht gegen einen Unwetterschaden versichert. Diese muss separat durch eine Veranstaltungstechnikversicherung abgesichert werden. Auch wenn eine Veranstaltung aufgrund eines Unwetters ausfallen sollte, kommt die Veranstalterhaftpflicht nicht für die Kosten auf, die in Vorleistung für Technik und Bewirtung erbracht wurden. Dafür benötigt der Veranstalter eine spezielle Veranstalterausfallversicherung. Damit kann nicht nur ein kompletter Ausfall der Veranstaltung, sondern auch ein Abbruch oder eine nötige Änderung abgedeckt und Kosten für Gehälter, Gagen, Werbung und Mieten so wieder eingeholt werden.
Wie finden Makler zwischen dem großen Angebot an Versicherungen den passenden Tarif?
Bei der Wahl des passenden Tarifs ist es vor allem wichtig, Versicherungslücken zu vermeiden. Makler sollten sich deshalb zuvor mit ihrem Kunden zusammensetzen, um die Eckdaten der Veranstaltung zu besprechen. Dabei sollte geklärt werden, wie viele Gäste voraussichtlich erwartet werden, wer die Bewirtung durchführt, also in Eigenregie oder ein externer Dienstleister, welche Schadensfälle eintreten könnten und wie hoch das Risiko ist, dass die Veranstaltung, beispielsweise aufgrund eines Unwetters, abgesagt werden muss. Im nächsten Schritt können Makler dann mit Hilfe von Online-Vergleichsplattformen den passenden Tarif finden.
Welche Vorteile bieten solche Online-Vergleiche bei der Wahl nach der richtigen Versicherung?
Zum einen ermöglichen Online-Vergleichsplattformen einen schnellen und einfachen Vergleich verschiedener Anbieter, ohne im Dschungel des Versicherungsmarkts den Überblick zu verlieren. Makler können dem Kunden durch Online-Vergleiche mit verhältnismäßig geringem Aufwand, einen guten Schutz zum günstigen Tarif anbieten. Die eingesparte Zeit bei der Tarifsuche können Makler nutzen, um sich noch stärker auf den wichtigsten Teil ihrer Arbeit, der Kundenberatung, zu konzentrieren. Gleichzeitig stärken sie dadurch natürlich die Kundenzufriedenheit. Von Online-Vergleichsportalen profitieren somit nicht nur Makler, sondern besonders auch die Kunden.
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