Treffen sich ein Anwalt, ein Steuerberater und ein Notar … und gründen vielleicht ein Unternehmen, um zusammenzuarbeiten. Und weil der Gesetzgeber jüngst Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO), Patentanwaltsordnung (PAO) und Steuerberatungsgesetz (StBerG) angeglichen hat, ist das für eben jene Berufsgruppen über eine sogenannte Berufsausübungsgesellschaft (BAG) möglich.
Eine rechtliche Einrichtung, die man beim Versicherer HDI offenbar sehr zu schätzen weiß. „Mit der BAG hat der Gesetzgeber ein neues Konstrukt eingeführt, das rechtsformübergreifend für jede Form der Berufsausübung gilt“, sagt Christian Kussmann, Vorstand Firmen und Freie Berufe bei HDI.
So weit, so praktisch. Allerdings weist der Versicherer darauf hin, dass solche BAGs ab August 2022 als Ganzes haftpflichtversichert sein müssen. Ausnahmen sind Partnerschaften mit beschränkter Berufshaftung, die heute schon den nötigen Schutz mit sich bringen. Das aber auch nur wenn entsprechende einzelne, in den Berufsrechten geregelte Haftpflichtversicherungen vorliegen.
Für alle anderen Rechtsformen sind neue Verträge nötig, die die Haftpflicht für alle Beteiligten in der BAG-Haftpflicht bündeln und geeignet hohe Versicherungssummen enthalten.
Ganz nebenbei weist die HDI Versicherung darauf hin, dass sie die Berufshaftpflicht für Rechts- und Patentanwälte und Steuerberater bereits in diese Richtung umgebaut hat. Die obligatorische persönliche gesetzliche Haftpflicht für Rechtsanwälte beziehungsweise Steuerberater mit persönlichen Mandaten fügt sie dann kostenlos in Vertrag mit der BAG ein.
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