Managers Missetat

So funktionieren Managerhaftpflichtversicherungen

Sie springt ein, wenn es für Führungskräfte finanziell brenzlig wird: die Managerhaftpflichtversicherung. Wie die Policen funktionieren, erfahren Sie hier.
© Getty Images
Die Abgas-Affäre kann für Ex-Volkswagen-Chef Martin Winterkorn trotz bestehender Managerhaftpflichtversicherung noch teuer werden. Die Deckungssumme soll nämlich nur bei rund 500 Millionen Euro liegen.

Als blitzsaubere Marke gilt Volkswagen, geschätzt für deutsche Autobauerkunst und sauberes Geschäftsgebaren. Im ersten Halbjahr 2015 verkauft VW über 5 Millionen Autos. Und ist damit weltweit der größte Autohersteller – vor Toyota und General Motors. Aber dann: der Absturz. Am 18. September 2015 meldet die amerikanische Umweltbehörde EPA, dass der Wolfsburger Autobauer Abgastests manipulierte.

„Dieselgate“ nimmt seinen Lauf, fünf Tage später muss VW-Chef Martin Winterkorn seinen Hut nehmen. Ausgestanden ist der Skandal damit aber noch nicht, auch nicht für Winterkorn. Er soll deutlich früher von den Betrugsfällen gewusst haben als angegeben. 278 institutionelle Anleger reichen Mitte März 2016 zudem Schadenersatzklage gegen VW ein. Der Autohersteller habe zu spät über die Manipulation der Abgaswerte informiert, lautet der Vorwurf. Nun soll er ihnen rund 3,3 Milliarden Euro für erlittene Kursverluste zurückzahlen. Weitere Klagen sollen in Vorbereitung sein.

Müsste Winterkorn persönlich für den ganzen Schlamassel geradestehen – er wäre pleite. Denn grundsätzlich müssen Manager mit ihrem vollen Privatvermögen für durch sie verursachte Schäden haften. Genau für solche Fälle gibt es Managerhaftpflichtversicherungen, auch D&O-Policen (Directors & Officers Liability Insurance) genannt. Im Falle VWs sollen Zurich und Allianz ein Konsortium von mehreren Versicherern anführen, die die Führungsriege des Dax-Konzerns gegen Schäden schützen soll. Das Problem: Die Versicherungssumme soll „nur“ 500 Millionen Euro betragen, wird also für den kompletten Schaden nicht ausreichen.

Versicherungssummen bis 800 Millionen Euro

Für Dax-Konzerne ist das aber eine durchaus übliche Versicherungssumme. Sie liegt meist zwischen 250 und 800 Millionen Euro, schätzt Michael Hendricks, Geschäftsführer der Howden Group. Genaue Zahlen gibt es zum Bereich D&O nicht, es ist ein diskretes Geschäft. Insgesamt soll sich das Prämienvolumen in Deutschland auf 700 bis 800 Millionen Euro belaufen. „Die Dax-Konzerne sind zu 100 Prozent versichert, große Mittelstandsunternehmen zu 50 Prozent, und bei den kleineren sind es 25 Prozent“, so Hendricks. Wobei sich gerade im Mittelstand derzeit einiges tut. Fälle wie VW wirken sich auf den Markt aus: „Das Bewusstsein auch bei kleinen und mittleren Firmen steigt, dass die D&O von existenzieller Bedeutung für Entscheider ist“, sagt Mario Hartmann, verantwortlich für den Bereich Berufliche Risiken bei Hiscox.

Im größeren Mittelstand liegen die Versicherungssummen bei rund 10 Millionen Euro, bei kleineren Unternehmen sind es etwa 5 Millionen Euro. Die Beiträge für die Police zahlt das Unternehmen. Im Mittelstand liegt die Prämie pro Million Euro Deckungssumme bei 1.000 Euro im Jahr. Bei den Dax-Konzernen kann sie bis in den Millionenbereich hochgehen. „Wichtige Faktoren, die dabei eine Rolle spielen, sind etwa Börsennotierung, Gesellschafterstruktur, Ertragslage, Erfahrung des Managements, Übernahmeaktivitäten, USA-Risiko und Schadenhistorie“, sagt Hermann Mitterlechner, D&O-Experte der Zurich.

Innenhaftung überwiegt

Die Ansprüche gegen die Manager können dabei von außen kommen, etwa von Aktionären, Steuerbehörden oder Sozialversicherungsträgern. „Eine Studie, die 800 Schadensfälle betrachtet hat, kam aber zu dem Ergebnis, dass 80 Prozent der festgestellten Schadenfälle im Innenverhältnis liegen“, sagt Dominik Lindner, Underwriter Financial Lines beim Versicherer Markel in Deutschland. „Das bedeutet, dass die Gesellschaft einem ihrer Vertreter vorwirft, einer Pflicht nicht mit der erforderlichen Sorgfalt nachgekommen zu sein. Den entstandenen Schaden fordert sie vom Manager persönlich zurück.“

Was bedeutet das aber genau? Marcel Roeder, Experte für D&O-Versicherungen beim Versicherungsmakler Aon Risk Solutions, nennt einige Beispiele: „Eine unzureichende Organisation von Cyber-Risiken wäre so ein Fall.“ Hier könne es etwa zur Betriebsunterbrechung oder zu Datenverlusten kommen. „Auch Fehler im Risikomanagement können dem Unternehmen schaden, etwa die unzureichende Absicherung von Lieferantenrisiken“, sagt Roeder. Dabei ist grobe Fahrlässigkeit mitversichert, bei Vorsatz – außer dem bedingten Vorsatz – oder Gesetzesbrüchen gibt es aber kein Geld.

Kein Standard bei den Bedingungen

Der Versicherungsumfang spielt eine wichtige Rolle. „Es gibt aber keinen Standard auf Bedingungsseite, jeder Versicherer hat sein eigenes Bedingungswerk. Da gibt es bedeutende Unterschiede. Geschäftsführer, Vorstände oder Aufsichtsräte müssen sich intensiv mit den Bedingungen befassen. Das kann man keinem in der Versicherungsabteilung überlassen – das sollte Chefsache sein“, so Franz Held, Mitglied der Geschäftsleitung des D&O-Anbieters VOV. Ein Punkt, auf den es ankommt, ist etwa, dass Abwehrkosten und Schadenersatzleistung auch für alle Tochtergesellschaften gelten. Auch ehemalige und künftige Organmitglieder sollten versichert sein. Mitterlechner: „In zeitlicher Hinsicht sollte die gesamte Vergangenheit abgedeckt und eine angemessene Nachmeldefrist vereinbart werden.“

Markel-Mann Lindner ergänzt: „Es werden teilweise immer noch zu geringe Versicherungssummen gekauft. Im Schadenfall können schon die Rechtsanwalts-, Sachverständigen- und Gerichtskosten sehr hoch sein. Diese Kosten werden auf die Versicherungssumme angerechnet und belasten diese, insbesondere wenn gleich mehrere Vertreter Vorwürfen ausgesetzt sind.“

Persönliche Absicherung nimmt zu

Auch das Fehlverhalten von Kollegen kann Schadenersatzklagen auslösen. VOV-Geschäftsleiter Held glaubt daher, dass Manager in Zukunft nicht mehr nur auf die Absicherung durch das Unternehmen vertrauen werden. „Die persönliche Absicherung wird zunehmen.“ Er erklärt das am Beispiel VW. Die Deckungssumme der D&O-Police von VW beläuft sich wohl auf 500 Millionen Euro, die Ansprüche gehen aber in die Milliarden. Schon allein nicht auszuschließende Ansprüche gegen Martin Winterkorn könnten die Versicherungssumme aufzehren.

Held: „Was macht dann aber zum Beispiel der Geschäftsführer einer Tochterfirma von VW, der eventuell auch in die Haftung genommen wird? Die Versicherungssumme ist weg, und er wird mit seinem Privatvermögen zur Kasse gebeten. Da denken viele darüber nach, ob sie sich nicht doch persönlich mit einer individuellen D&O-Deckung absichern sollten.“

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