Eigentlich soll es ein schöner Geburtstag werden. Ein Mann kauft in einem Webshop für seine Nichte eine Kette, die als nickelfrei gekennzeichnet ist. Das Mädchen hat nach Anlegen des Schmuckstücks trotzdem mit Hautausschlag und Asthmaanfällen zu kämpfen. Der Käufer stellt Schadenersatzansprüche wegen der Heilbehandlung und fordert Schmerzensgeld. Dem Shop-Betreiber entsteht ein finanzieller Schaden in Höhe von 15.000 Euro.
Das Problem: „EU-Importeure werden rechtlich dem Hersteller gleichgestellt“, erklärt Peter Pillath, Underwriting Manager bei Hiscox. „Werden beispielsweise Kosmetika aus Fernost eingekauft und in Europa vertrieben, haftet der Online-Versandhändler für Unverträglichkeiten gegenüber seinen Abnehmern in einem Umfang, als ob er die Produkte selbst hergestellt hätte.“ Das kann im Ernstfall ordentlich ins Geld gehen.
Aber auch aus anderen Ecken droht Online-Shop-Betreibern Ungemach. Dazu gehören etwa Verstöße gegen das Wettbewerbs-, Urheber-, Marken- oder Datenschutzrecht (DSGVO), weiß Ralph Günther, Vorstandsvorsitzender und Gründer des Versicherungsmaklers und -anbieters Exali.de. „Typische Beispiele sind etwa Urheberrechtsverletzungen bei Produktbildern und Produkttexten oder fehlerhafte AGB und Impressen.“ Abmahnungen seien in solchen Fällen häufig die Folge. Günther: „Gerade im elektronischen Handel hat sich eine regelrechte Abmahnindustrie entwickelt.“
Alles, was im World Wide Web zu Hause ist, hat heutzutage darüber hinaus mit einem weiteren Risiko zu tun: der Cyber-Kriminalität. „Online-Händler können zum Beispiel Opfer einer gezielten Denial-of-Service-Attacke werden, die Website ist dann mitunter für mehrere Tage nicht erreichbar“, sagt Benjamin Papo, Geschäftsführer des digitalen Versicherungsmaklers Finanzchef24. „Aufgrund der fehlenden Einnahmen sowie der Kosten zur Wiederherstellung und Forensik muss der Online-Händler hohe finanzielle Einbußen hinnehmen.“ Auch Kundendaten können aber zum Beispiel geklaut werden. Mit Cyber-Gefahren sollten sich Online-Versandhändler daher unbedingt beschäftigen.

Und sich am besten gleich einen passenden Versicherungsschutz zulegen. „Welche Versicherungen ein Online-Händler benötigt, hängt von dem genauen Tätigkeitsrahmen sowie den individuellen Risiken ab“, erklärt Christopher Leifeld, Mit-Gründer des Vergleichsportals Thinksurance. „Eine genaue Risikoanalyse ist daher unverzichtbar.“ Ein reiner Amazon-Verkäufer ohne eigenes Lager hat schließlich meist mit ganz anderen Risiken zu tun als etwa der Betreiber eines Webshops mit Versand aus dem eigenen Lager und mit einem kleinen Pop-up-Store.
Es gibt aber einige Policen, die Experten durch die Bank empfehlen. Dazu gehört die Betriebshaftpflichtversicherung. Sie sichert neben den Vermögensschäden und Produkthaftungsrisiken auch sonstige Sach- und Personenschäden ab. Auch die Berufshaftpflichtversicherung sollten Versandhändler abschließen. Sie bietet umfassenden Schutz bei Vermögensschäden, insbesondere bei Rechtsverletzungen.
Bei beiden Produkten sollten Webshop-Betreiber darauf achten, „dass die genaue Tätigkeit und das gesamte Produktportfolio abgesichert sind“, empfiehlt Hiscox-Mann Pillath. Wie verhält es sich also zum Beispiel mit der Tätigkeit als Hersteller, Quasi-Hersteller oder EU-Importeur? Wie ist damit umzugehen, wenn neue Produkte ins Portfolio aufgenommen werden? Pillath: „Wichtig ist auch der räumliche Geltungsbereich. Besteht beispielsweise, sofern notwendig, Versicherungsschutz für Exporte in die USA?“
Exali.de-Chef Günther betont an dieser Stelle, dass sich Interessenten nur solche Policen zulegen sollten, deren Versicherungsbedingungen tatsächlich auf die speziellen Risiken im Online-Handel abgestimmt sind. „Wenn diese aus anderen Branchen für den E-Commerce-Bereich ‚zweckentfremdet‘ werden, kann das zu Deckungslücken führen“, warnt Günther. Da Online-Händler neben dem eigenen Shop meist zusätzlich auf Plattformen wie E-Bay oder Amazon verkauften, sei es außerdem wichtig, dass die Versicherungsbedingungen Schutz für alle Verkaufskanäle böten. Auch weitere Tätigkeiten, die der Online-Händler im Rahmen seines Geschäfts wahrnehme – wie der Auftritt in Social-Media-Kanälen oder das Betreiben eines Blogs –, sollten vom Schutz umfasst sein.
Den Grundschutz aus Betriebs- und Berufshaftpflicht können Händler dann je nach Risikoprofil erweitern, so Thinksurance-Mann Leifeld: „Online-Shops, die über ein eigenes Lager verfügen, sollten eine Inhaltsversicherung abschließen. Versendet der Online-Versandhändler Ware im Wert von über 500 Euro, lohnt sich zusätzlich der Abschluss einer Transportversicherung.“
Auch bei diesen Policen gilt es dann wieder genau hinzuschauen. Bei Inhalt- und Elektronikversicherungen hält es Pillath beispielweise für ideal, dass „stets der Neuwert“ versichert ist, und zwar nach dem Allgefahren-Prinzip. Dann sei alles versichert, was der Versicherer nicht explizit ausschließe.
Wollen sich Interessenten gegen Cyber-Gefahren absichern, sollten sie darauf achten, dass das Produkt drei bedeutende Bausteine enthält, rät Leifeld: Cyber-Betriebsunterbrechung, Cyber-Erpressung und Cyber-Zahlungsmittel. Beim ersten Baustein zahlt der Versicherer den Ertragsausfall, wenn der Online-Shop aufgrund eines Hacker-Angriffs lahmgelegt ist. Bei Cyber-Erpressungen sperren Kriminelle das IT-System und geben es nur nach Zahlung eines Lösegelds – die geforderten Beträge steigen hier übrigens seit Jahren stetig an – wieder frei. Die Versicherungsgesellschaft übernimmt in diesem Fall die Lösegeldzahlung. Der Baustein Cyber-Zahlungsmittel wiederum schützt bei Verlust oder Beschädigung von Kreditkartendaten- und Programmen.
Eine Investition also, die sich lohnt. Denn wie der Versicherer Hiscox in seinem Cyber Readiness Report 2019 herausgefunden hat, sind 61 Prozent der Unternehmen in Deutschland schon mindestens einmal Opfer von Cybercrime gewesen. Besonders häufig attackierten die Cyber-Kriminellen dabei kleine (47 Prozent) und mittelgroße Firmen (63 Prozent).

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