Ein ungewohntes Bild bot sich jüngst auf einer Baustelle in Herzogenaurach: Das Führerhaus eines Autokrans stand nahezu senkrecht in der Luft. Was war geschehen? Das 48 Tonnen schwere Gerät war beim Abbau eines Turmdrehkrans auf das Heck gekippt, als der Kranführer den etwa 50 Meter langen Ausleger des Turmdrehkrans am Haken hatte. Beim Schwenk der Last erfasste eine Windböe den Autokran, er verlor das Gleichgewicht und richtete sich auf. Verletzt wurde dabei niemand, der entstandene finanzielle Schaden war aber gewaltig. Die Gothaer regulierte den Schaden nach Feststellung der Reparaturkosten mit 400.000 Euro.
„Durchschnittlich tritt in Deutschland alle zehn Minuten ein Maschinenschaden ein“, sagt Rolf Büscher, Produktmanager Technische Versicherungen bei der Gothaer. Denn die moderne Produktion hänge in immer größerem Ausmaß auch von modernen Maschinen ab. „Aber je leistungsfähiger ein Gerät ist, desto komplizierter und empfindlicher ist es auch“, so Büscher weiter.
Für den Unternehmer kann das teure Folgen haben. Schließlich entsteht dann nicht nur der Schaden an der Maschine, den es zu beheben gilt. Oft kommt es auch zur Betriebsunterbrechung, weil die Maschine ein wesentliches Element in der Produktionskette ist. „Unvorhergesehene Reparaturen von Schäden an Maschinen und Anlagen sind oft teuer, stören den Produktionsablauf und können das Geschäftsergebnis maßgeblich beeinflussen“, erklärt Meike Horst von der Abteilung Technische Versicherungen bei der Basler.
Eine Maschinenversicherung ist daher für viele Unternehmer Pflicht. In zwei grundsätzlichen Ausprägungen ist sie zu haben. Zum einen sind stationäre Maschinen wie Fräs- und Druckmaschinen, Pumpen oder Förderanlagen abgedeckt. Zum anderen können Unternehmer fahrbare Maschinen wie Gabelstapler, Autokrane, Betonmischer oder Planierraupen versichern.
Der Mensch ist meist Schuld
„Dabei ist die Maschinenversicherung eine Allgefahrenversicherung“, sagt Horst. „Das heißt, mit wenigen Ausnahmen ist jede Form von Beschädigung oder Zerstörung mit nur einem Vertrag abgesichert“, so die Expertin weiter.
Was aber führt am häufigsten zu Schäden? Bei der VHV ist die Antwort eindeutig: „Trotz hohen Automatisierungsgrads bleibt der Faktor Mensch in einem Drittel der Schäden der Auslöser für Fehler und somit an erster Stelle der Schadenursachen“, sagt Olaf Buttkewitz, Abteilungsleiter Technische Versicherung bei der VHV Allgemeine Versicherung. „Schäden durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit und Fahrlässigkeit sind daher Teil des Deckungsumfangs der Maschinenversicherung.“
Auch Nils Timm von der Inter hat mal ins Schadenbuch des Versicherers geschaut und aufgeschlüsselt, welche Ursachen am häufigsten zu Schäden führen: „Zu 58 Prozent menschliches Versagen, zu 25 Prozent Produktfehler und zu 17 Prozent technische Störungen“, ist sein Fazit.
Was erstattet der Versicherer bei einem Schaden? „Man muss hier unterscheiden zwischen einen Teilschaden und einem Totalschaden“, sagt Claus Rehse von der Signal Iduna. Ein Teilschaden liege vor, wenn die Wiederherstellungskosten kleiner seien als der Zeitwert der beschädigten Maschine. Ist das nicht der Fall und die Wiederherstellungskosten liegen höher als der Zeitwert, so liegt ein Totalschaden vor. Rehse: „Bei einem Teilschaden werden die tatsächlich entstandenen Wiederherstellungskosten ersetzt, abzüglich des Werts des Altmaterials und der vereinbarten Selbstbeteiligung.“
Zeitwert oder Wiederherstellungskosten?
Als Wiederherstellungskosten bezeichnet man dabei Kosten, die aufgewendet werden müssen, um den früheren betriebsfertigen Zustand der Maschine wiederherzustellen. Im Falle des Totalschadens wird dagegen der Zeitwert ersetzt, abzüglich des Werts des Altmaterials und der vereinbarten Selbstbeteiligung. „Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert durch einen Abzug insbesondere für Alter, Abnutzung und technischen Zustand“, sagt Rehse.
Wichtig ist dabei, eine Unterversicherung auszuschließen. Das heißt: „Die Versicherungssumme sollte dem aktuellen Neuwert, also dem Listenpreis der versicherten Anlagen und Maschinen zuzüglich deren Bezugskosten entsprechen“, sagt Inter-Experte Timm. Das heißt also Neuwert ohne Rabatte und Preiszugeständnisse zuzüglich Kosten für Verpackung, Fracht und Zölle zuzüglich Montagekosten.
Absage beim technischen Fortschritt
Was ist aber, wenn die Maschine eigentlich überholt ist, weil es inzwischen neuere oder bessere gibt? Trägt der Versicherer diesem technischen Fortschritt auch Rechnung? In aller Regel nein. Hier gibt es aber Ausnahmen: „Wir ersetzen auch Mehrkosten für Erhöhungen des versicherten Schadenaufwands infolge Technologiefortschritts bis 30 Prozent“, sagt etwa Gothaer-Mann Büscher.
Vorsicht ist auch bei geleasten oder kreditfinanzierten Maschinen geboten. Die Maschinenversicherung ist in diesen Fällen als Absicherung oft Pflicht. „Wir als Zurich bieten hier den Einschluss einer Gap-Deckung an, um eine mögliche Lücke zwischen dem Zeitwert und den noch zu leistenden Zahlungen im Rahmen eines Leasings oder einer Kreditfinanzierung zu schließen“, sagt Benedikt Kreuzberg von der Zurich. „So ist der Kunde auf der sicheren Seite.“
Die Beispiele lassen erahnen: Makler kommen auch bei Maschinenversicherungen nicht umhin, die Versicherungsbedingungen der Gesellschaften ausführlich zu lesen. „Ich starte meine Beratung immer so: Ich biete den besten Schutz an, und wenn der Versicherungsnehmer sagt, das sei zu teuer, soll er konkret bestimmen, welche Elemente herauszunehmen sind“, sagt Makler Bernhard Roel, der schon seit 1980 in der Branche aktiv ist. Das führe zu einer Haftungsentlastung als Makler.
Als sinnvolle Elemente einer Maschinenversicherung spricht sich der Makler für den Ersatz von Wiederbeschaffungskosten auch bei einem Totalschaden aus. Der Versicherer sollte auch Verschleißteile im Zusammenhang mit einem entschädigungspflichtigen Schaden voll abdecken und Unterstützung bei der Risikobegleitung leisten, etwa durch Besichtigung oder Präventionsmaßnahmen.
Bei Vorsatz keine Leistung
Man muss sich auskennen, wenn man in diesem Bereich aktiv werden will, denn immer wieder sind es auch Details, die über Leistung oder Nicht-Leistung des Versicherers entscheiden. Roel nennt ein Beispiel hierfür: „Ein Drucker kommt mit seiner Hand in die Maschine, und der Geschäftsführer lässt natürlich die Maschine gewaltsam öffnen. Dann sagt der Versicherer aber: ‚Das ist nicht versichert‘, weil Vorsatz des Geschäftsherrn und damit ein nicht versichertes Ereignis vorliegt.“ Über solche Hintertürchen sollten Makler Bescheid wissen und gegensteuern können.
Und was kostet das Ganze? Der Beitrag für eine Maschinenversicherung ist unter anderem abhängig vom Alter und Zustand der Maschine sowie vom Deckungsumfang – also Selbstbehalt, mitversicherte Kosten und so weiter. Büscher: „Für eine Drehmaschine mit einem Listenpreis von 150.000 Euro könnte ein Beitrag von 500 bis 850 Euro angesetzt werden.“
Bei einem Bagger mit Listenpreis von 200.000 Euro wären es rund 2.000 bis 3.000 Euro, so der Experte der Gothaer. Einen entscheidenden Einfluss auf den Beitrag hat dabei der Selbstbehalt, berichtet VHV-Experte Olaf Buttkewitz. „So lässt sich zum Beispiel der Beitrag für ein CNC-Bearbeitungszentrum um 25 Prozent reduzieren, wenn der Kunde statt dem Regelselbstbehalt von 500 Euro einen Selbstbehalt von 2.500 Euro mit uns vereinbart“, sagt er.
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