Plötzlich ist er eingetreten, der Versicherungsfall – die Kundin ist im Friseursalon ausgerutscht. Der Dachdecker hat einen, zum Glück kleineren, Brand verursacht. Und beim Gerüstbauer hat sich bei starkem Wind ein Teil des Gerüsts gelöst. Die Betriebshaftpflichtversicherung ist in diesen Fällen die Versicherung, die hier den Schaden regulieren muss.
Damit das passieren kann, muss der Versicherungsnehmer seiner Versicherung den Schaden melden. Das kann in der Regel per Telefon, E-Mail, über ein Formular auf der Homepage oder in einer App entweder direkt beim Versicherer oder über den Makler geschehen. Passen die angegebenen Schäden nicht zum Leistungsumfang oder gibt es Ungereimtheiten, kann der Versicherer eine Schadenregulierung verweigern.
Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, bereits bei Vertragsabschluss die Tätigkeiten genau anzugeben, auf Besonderheiten des Betriebes und auf eventuelle Ausschlüsse in den Versicherungsbedingungen zu achten. Zudem ist es für den Versicherungsschutz wichtig, im Falle eines Schadens schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen. Der Schaden muss möglichst gering gehalten werden.
Schnellstmöglich den Schaden zu melden, bedeutet, die Versicherung unverzüglich nach Bekanntwerden des Schadens zu informieren. Eine konkrete Frist ist meist in den Vertragsunterlagen vermerkt. Fehlt die Angabe, ist es ratsam, beim Versicherer nachzufragen. Geht die Schadenmeldung nicht innerhalb des genannten Zeitraums ein, kann der Anspruch auf Schadenregulierung erlöschen.
Bei der Anzeige des Schadens stehen, wie bereits erwähnt, die Wege Telefon, E-Mail sowie Homepage oder App zur Auswahl. Wird der digitale Weg gewählt, fragt der Versicherer meist bereits im ersten Schritt ein paar wichtige Daten für den Schaden ab. Dazu zählen etwa Datum, Uhrzeit und Ort des Schadens sowie, wer der Geschädigte ist. Manche Formulare müssen zudem mit dem Schadenhergang ausgefüllt werden.
Nach einer Anzeige per Telefon oder E-Mail erhält der Versicherungsnehmer von vielen Versicherern einen Brief und muss dort alle notwendigen Angaben machen. Je mehr Informationen der Versicherer erhält, umso besser kann er sich um die Regulierung ohne weitere Nachfragen und Verzögerungen kümmern.
Wichtig für den Versicherungsnehmer zu wissen ist auch, dass Haftpflichtversicherungen grundsätzlich als eine Art Rechtsschutzversicherung fungieren. Sie prüfen die gestellten Ansprüche und wehren ungerechtfertigte Forderungen ab, notfalls auch gerichtlich. Darum sollten Versicherungskunden niemals von sich aus bereits einen Schaden bezahlen. Das wird als Schuldeingeständnis gewertet.
Im Schadenfall zeigt sich meist, wie modern und kundenfreundlich ein Versicherer tickt. Die Meldung eines Schadens durch einen Kunden oder einen Makler sollte dabei möglichst digital funktionieren, meint Markus Butterweck, Geschäftsführer des Schadendienstleisters Schweitzer Gruppe GmbH. Der herkömmliche Formularstil sei längst veraltet und entspreche nicht mehr den Kundenbedürfnissen.
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