Gründer, Selbstständige, Kleinstunternehmer, Freiberufler – sie alle haben gerade zu Beginn wenige finanzielle Puffer. Ein Grund, warum viele von ihnen den Abschluss notwendiger Versicherungen erst einmal nach hinten schieben – so wie Anja Richter. Die in der Modewelt gut vernetzte Visagistin machte sich 2019 selbstständig. Ein von ihr behandeltes Model bekam durch eine unverträgliche Kosmetik einen langwierigen Ausschlag, woraufhin die Kosmetikerin sowohl Schmerzensgeld als auch Schadensersatzansprüche durch den entstehenden Verdienstausfall zahlen musste.
Ein anderes Beispiel: Rolf Stefan Biermann hatte, kurz nachdem er den elterlichen Sanitärbetrieb übernommen hatte, in einem großen Restaurant einen Rohrbruch verursacht und immensen Schaden angerichtet. Zum Glück hatte er mit der Übernahme gleich auch die bestehenden Versicherungspolicen überprüft und nach einer Beratung auf den neuesten Stand gesetzt.
Auch – oder gerade – bei geringen Einnahmen sollten sich Unternehmensgründer informieren, welche Versicherung betriebliche Haftpflichtschäden übernimmt. Nummer 1 auf der Prioritätenliste ist die Betriebshaftpflichtversicherung. Sie ist das Minimum an Absicherungen, um mögliche Schadensersatzansprüche zu Schaden gekommener Kunden abzuwenden und die grundlegenden Haftpflichtrisiken abzudecken. Denn die Betriebshaftpflicht deckt Schäden ab, die Unternehmer oder Mitarbeiter im Rahmen des Geschäftsbetriebs anderen zufügen. Darauf zu verzichten, birgt, wie die Beispiele oben zeigen, finanzielle Risiken, die viele Kleinstunternehmer allein nicht aufbringen könnten.
Der Rechtsstreit mit der unzufriedenen Kundin reichte bei Anja Richter, um existenzbedrohende Ausmaße anzunehmen. Ihr gerade gegründetes Unternehmen lief mit dem ersten Schadenersatzanspruch fast in den finanziellen Ruin. Um die Selbstständigkeit nicht unverhofft beenden zu müssen und einer Privatinsolvenz vorzubeugen, sollten Kleinstunternehmer diese Versicherung auf jeden Fall abschließen.
Für beratende Berufe wie Steuer- und Unternehmensberater ebenso wie für behandelnde Berufsgruppen zählt die Berufshaftpflicht zu den wichtigsten Ergänzungen zur Betriebshaftpflichtversicherung. Je nach Branche und Tätigkeit kann die Berufshaftpflichtversicherung sogar eine Pflichtversicherung sein. Beispielsweise bekommen Ärzte ihre Zulassung nur, wenn sie den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nachweisen können.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine weitere Ergänzung, da diese auch für sogenannte echte Vermögensschäden und durch die Arbeit resultierende Schäden Dritter aufkommt – und das mit einer zumeist höheren Deckungssumme. Sinnvoll ist sie vor allem für Berufsgruppen, die große körperliche oder finanzielle Schäden anrichten können. Hier gilt es zu vergleichen: In vielen Fällen ist die Vermögensschadenhaftpflicht nämlich in der Berufshaftpflicht enthalten.
Der wichtigste Unterschied zwischen einer Betriebs- und einer Berufshaftpflichtversicherung besteht darin, dass die Berufshaftpflicht für eine Person greift, die einen versicherungspflichtigen Beruf ausübt. Die Betriebshaftpflicht deckt dagegen alle Schäden an Dritten ab, die durch den Betrieb verursacht werden. Sie umfasst alle Mitarbeiter des Betriebs sowie je nach Police auch die hier hergestellten Erzeugnisse.
Im digitalen Umfeld ist nicht zuletzt auch der Cyber-Versicherungsschutz ein Baustein, den Versicherungsmakler im Gespräch mit selbstständigen Versicherungskunden ansprechen sollten. Denn nur ausreichend geschützt steht die Unternehmensgründung unter einen guten Stern – und das online wie offline.
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