Baugewerbe

Wie der maßgeschneiderte Schutz für Straßenbauer & Co. aussehen sollte

Bau-Unternehmer, Abbruchbetriebe, Straßenbauer & Co. sind vielfältigen Risiken ausgesetzt. Daher ist für sie ein maßgeschneiderter Versicherungsschutz Pflicht. Welche Policen nicht fehlen dürfen.
© dpa/picture alliance
Ein Straßenbauer schneidet am Autobahnloch an der A20 bei Tribsees Asphaltblöcke aus der beschädigten Fahrbahn: Unternehmen des Baugewerbes sind zahlreichen Risiken ausgesetzt und müssen vernünftig abgesichert sein.

Die Feuerwehr rückt mit einem Großaufgebot aus – Ammoniak-Alarm in Frankfurt! Das stark stechend riechende, farblose Gas ist an einem Montagmorgen in flüssiger Form aus einem Leck einer Klimaanlage getreten. Durch das giftige Ammoniak wird ein Mensch leicht verletzt und ein angrenzendes Bürogebäude vorsichtshalber evakuiert. Der Gefahrstoff trat während Abbrucharbeiten im Stadtteil Niederrad aus. „Die Feuerwehr streute in Schutzanzügen die ätzende Chemikalie mit Bindemittel ab, der Einsatz dauerte mehrere Stunden“, berichtet die „Frankfurter Neue Presse“ vergangenen März über den Vorfall.

Das Unglück zeigt, welch weitreichende Folgen es hat, wenn es bei Arbeiten im Bauhauptgewerbe zu Fehlern kommt. Unter das Bauhauptgewerbe fallen vorrangig Bauunternehmen, Kanalisationsbau, Tiefbau, Bauplanung, Asphaltierung und Straßen- beziehungsweise Bahnstreckenbau sowie Abbruchbetriebe. Gerade Letztere weisen ein beträchtliches Gefahrenpotenzial auf, wie das obige Beispiel, aber auch dieser Fall zeigen: Bei Abbrucharbeiten werden die Stromleitungen eines benachbarten Supermarkts beschädigt. Der Strom fällt daraufhin aus, die gekühlten Waren verderben. Für den Sachschaden und die Reparaturkosten der Stromleitungen kommt glücklicherweise die Haftpflichtversicherung des Abbruchbetriebs auf.

Diese Police sollte jedes Unternehmen aus dem Bauhauptgewerbe abschließen, so der einhellige Rat von Experten. „Eine Betriebshaftpflichtversicherung gehört zur Grunddeckung, die jeder Betrieb des Bauhauptgewerbes und auch jeder Bauhandwerker unbedingt haben sollte“, sagt Britta Bramann vom Versicherer Axa, „was die meisten Unternehmen auch beherzigen“, wie die Leiterin Firmenkunden Produktmanagement hinzufügt.

Versicherungssumme muss ausreichend hoch sein

Und worauf sollten die Unternehmer beim Abschluss achten? Die Versicherungssumme sollte nicht zu niedrig gewählt werden, betont Bramann. „Eine Summe von 3 Millionen Euro pauschal zur Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist heute Marktstandard.“ Aufpassen sollte man der Axa-Managerin zufolge auch bei den Sublimits in den Bedingungen. Bei Sublimits handelt es sich um eine abweichende Obergrenze einer Deckungssumme innerhalb eines Versicherungsvertrags.

Konkret: Im Rahmen einer Haftpflichtversicherung sind Sachschäden mit 3 Millionen Euro versichert. Leitungsschäden sind ebenfalls eingeschlossen, allerdings nur bis zu einer Obergrenze von 500.000 Euro.

Derartige Sublimits unterscheiden sich zum Teil deutlich – sowohl innerhalb einer Police selbst als auch zwischen den Mitbewerbern auf dem Versicherungsmarkt. „Hier müssen Makler und Versicherungsnehmer gemeinsam abwägen und entscheiden, wie hoch der Versicherungsbedarf ist“, empfiehlt Axa-Frau Bramann. Eine Selbstbeteiligung sei zudem für Betriebe der Baubranche üblich.

Quelle: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie

Wenn Kunden aber bereit seien, höhere Selbstbeteiligungen zu vereinbaren, könnten sie damit Geld sparen, so die Managerin. Dass der Markt diverse kaum zu sehende Fallstricke gespannt hat, zeigt sich vor allem beim Blick in ältere Vertragswerke.

„Es gibt klassische Deckungseinschränkungen, die wir noch in vielen Altverträgen von Bauunternehmen sehen, wie beispielsweise Radiusklauseln, Einschränkungen bei Senkungsschäden oder Unterfangungen“, sagt Christian Schattenhofer, Vertriebsdirektor VD Bauwirtschaft bei der VHV Versicherung. Als Unterfangung bezeichnet man im Bauwesen eine Maßnahme, um ein Gebäude gegen Abrutschen oder Setzung bei Erdarbeiten unterhalb seiner Fundamente zu sichern.

Versicherungsschutz hinkt Wachstum hinterher

Neben Deckungseinschränkungen müssen Makler vor allem diese Entwicklung im Blick behalten: Unternehmen übernehmen immer größere Bereiche der Wertschöpfung am Bau, so werden beispielsweise Planungsrisiken oder die Bauherreneigenschaft von ausführenden Betrieben übernommen. Die Folgen erläutert VDV-Mann Schattenhofer so: „Der gesamte Versicherungsbedarf verschiebt sich sowohl in der Höhe als auch in der Ausgestaltung.“

Bisherige Deckungssummen oder Inhalte drohen also dem Wachstum hinterherzulaufen. „Neben diesen Risiken wird die Versicherung der Baustelle selbst, gerade vor ungewöhnlichen und außergewöhnlichen Witterungsereignissen oder vor Diebstahl, Vandalismus oder Feuer vergessen“, so Schattenhofer weiter. Das passiere, obwohl die Gefahrtragung erst bei der Abnahme durch den Bauherren nicht mehr beim bauausführenden Unternehmen liegt.

Quelle: BG Bau

Die mangelhafte Aktualität des Versicherungsschutzes ist keinesfalls zu unterschätzen. „Wurde der Vertrag in den vergangenen fünf Jahren nicht aktualisiert, sind einige wichtige Produktänderungen wie Nachbesserungsbegleitschäden oder Schäden am vom Bauherren überlassenen Sachen nicht in der Police zu finden“, warnt Axa-Managerin Bramann. „Hier hapert es noch bei vielen Verträgen – an der Aktualität.“ Dabei habe sich in allen Bereichen der gewerblichen Haftpflichtversicherung in der letzten Zeit viel getan, um den Versicherungsschutz zu verbessern und zu erweitern, beteuert Bramann.

Schaut man etwas tiefer in die Produktkästen der Versicherer, fällt auf, dass die Grundsicherung für Personen- und sonstige Schäden oft um Bausteine zur Sicherung des persönlichen Bedarfs ergänzt werden kann. So sollten sich Betriebe des Bauhauptgewerbes etwa fragen, ob alle Umweltrisiken abgesichert sind oder ob Versicherungsbedarf nach dem Umweltschadensgesetz besteht. Hier sei eine individuelle Beratung und Prüfung durch Makler und Versicherer notwendig, heißt es bei Axa.

Auch Umweltrisiken absichern

Hintergrund: Fast jeder Baubetrieb unterhält für den eigenen Gebrauch Tankanlagen – sei es für Heizöl, für Benzin oder Diesel. Also sollte eine Grundmenge in der Police integriert sein, argumentiert der Versicherer. Es gebe aber auch Risiken, die individuell vorkommen können – wie der Einsatz von Drohnen, Tätigkeiten im außereuropäischen Ausland und Cyber-Risiken. Die Absicherung sollte individuell geprüft werden, empfiehlt der Versicherer.

Branchenkollege Schattenhofer von der VHV konzentriert sich dabei nach eigenen Angaben „noch klassisch auf einzelne Versicherungssparten anstelle von Multiline-Konzepten, weil dort der spezifische Bedarf des einzelnen Kunden zielgerichtet abgebildet werden kann“. Es mache am Ende eben doch einen Unterschied, ob Schweißarbeiten auf Flachdächern mit hohen Brandrisiken durch den Kunden erbracht werden oder Pflasterarbeiten in einem Neubaugebiet, schildert der VHV-Mann.

Mehr zum Thema

Durch Fachwissen glänzen und Vertrauen gewinnen

Vor allem viele kleine und mittelständische Betriebe sind oft nicht richtig abgesichert und bieten Potenzial,…

„Im Gewerbegeschäft kommt es auf die Feinheiten an“

Pfefferminzia: Bemerken Sie aktuell ein höheres Interesse der Makler, Gewerbeversicherungen zu vermitteln? Alexander Lipp: Ja,…

Passgenauer Schutz für Mittelständler

Viele kleine und mittlere Unternehmen sind nach wie vor nicht ausreichend vor den Risiken des…

Autor

Lorenz

Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Pfefferminzia