Baugewerbe

Brauchen Subunternehmer eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung?

Die Betriebshaftpflichtversicherung eines Bauunternehmens kommt auch für Schäden auf, die ein Subunternehmer verursacht hat – trotzdem ist es auch für Nachunternehmer sinnvoll, eine eigene Absicherung abzuschließen. Warum das so ist, erfahren Sie hier.
Ein Abrissbagger in Aktion
© Copyright: Pixabay
Mit Abbrucharbeiten werden häufig Subunternehmer beauftragt.

Der bislang recht mild verlaufene Winter dürfte Bauunternehmer und Häuslebauer freuen – Frost dürfte die Arbeiten auf den Baustellen kaum behindert haben. Wie in vielen anderen Branchen jedoch sind Handwerker rar. Und die gute Auftragslage sorgt für zusätzliche Nachfrage unter den Bau-Profis. Wer sich in diesen Zeiten als Subunternehmer selbstständig macht, hat entsprechend gute Karten. Denn fachkundige Hände werden überall gebraucht.

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Viele Subunternehmer gehen bei der Unternehmensgründung davon aus, dass sie über ihren Auftraggeber versichert sind, sollte der Bauherr einen Schaden erleiden. Das ist jedoch ein Irrtum. Zwar muss sich der Kunde keine Sorgen machen, wenn es tatsächlich ein Problem gibt. Zum Beispiel, wenn beim Teeren des Daches ein Feuer ausbricht und den Dachstuhl beschädigt. Oder wenn beim Aufbau einer Wand die Elektroinstallation vergessen wird und die Wand abgerissen und wieder aufgebaut werden muss. All das ist tatsächlich über die Betriebshaftpflichtversicherung des Bauunternehmens abgedeckt. Der Versicherer reguliert zunächst den entstandenen Schaden.

Schäden durch Subunternehmen meist ausgeschlossen

Allerdings schließt die Betriebshaftpflichtversicherung Schäden, die durch Subunternehmer verursacht werden, in der Regel aus. Daher muss der Subunternehmer damit rechnen, dass er nach der Leistungsregulierung in Regress genommen wird. Hat er nicht mit einer eigenen Absicherung vorgesorgt, kann es eng werden. Er muss den Schaden begleichen. Ist der Betrag zu hoch, kann das zur Insolvenz des Unternehmens führen.

Daher raten Experten dazu, eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. Besonders gefährdet sind aufgrund der hohen Schadensummen Klempner- und Installationsbetriebe, Elektriker und das Kfz-Handwerk.

Für Subunternehmer beginnt der Vorteil der Betriebshaftpflichtversicherung zudem bereits vorher. Denn viele Bauunternehmen erteilen häufig die Aufträge erst, wenn der Subunternehmer einen Versicherungsschutz vorweisen kann. Das ist oftmals eine Bedingung ihrer eigenen Betriebshaftpflichtversicherung.

Autorin

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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