Anwalt? Makler? Kunde?

Wer stellt eigentlich den Antrag auf Rechtsschutz?

Oh nein! Es droht Streit, ein anderer Mensch droht mit Anwalt. Nicht schön, aber dafür gibt es ja die Rechtsschutzversicherung. Doch wer füllt den Antrag aus? Man selber, oder geht man damit schon zum Anwalt des Vertrauens? Wir haben uns umgehört und sehr unterschiedliche Ansichten zusammengetragen.
Wer füllt den Antrag auf Rechtsschutz aus?
© Augusto Ordóñez / Pixabay
Wer füllt den Antrag auf Rechtsschutz aus?

Ich muss Sie gleich zu Beginn enttäuschen: In dieser Geschichte gibt es keinen Sieger. Es gibt kein richtig, kein falsch. Jeder der Beteiligten geht die Sache ein kleines bisschen anders an. Und jeder hat Gründe, Argumente, Sichtweisen. Alle irgendwie nachvollziehbar. Nicht gut für alle, die klare Verhältnisse bevorzugen. Verständlich.

Worum es geht? Um eine auf den ersten Blick recht einfache Frage: Wer stellt die sogenannte Deckungsanfrage, wenn rechtlicher Zoff droht und die Rechtsschutzversicherung zahlen soll? Der Anwalt? Der Mandant? Der Makler? Oder alle drei an einem Tisch? Nun ja, das dürfte wohl wirklich nicht realistisch sein.

Hört man sich ein wenig um, kommt bereits die erste Überraschung daher. Denn offenbar ist derjenige, der am häufigsten so einen Antrag ausfüllt: der Anwalt. „Wir machen das fast immer, wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist“, sagt beispielsweise Rechtsanwalt Norman Wirth von der Berliner Kanzlei Wirth Rechtsanwälte. Er habe das auch von anderen Kanzleien gehört, es sei üblich.

Das schmeckt wiederum nicht jedem Versicherer. Bei der Roland Rechtsschutz sieht man es als „Aufgabe des Kunden an, die sich als Vertragspflicht aus dem Versicherungsvertrag und den zugrundeliegenden Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen ergibt“, wie der Versicherer auf Anfrage mitteilt. Weshalb er empfiehlt, dass sich Kunden persönlich telefonisch melden, bevor sie zum Anwalt gehen.

Zwar hat man auch bei Roland festgestellt, dass Anwälte Leistungsanträge übernehmen. „Nichtsdestotrotz setzt sich Roland dafür ein, das zu ändern. Denn für den Kunden ist es immer am besten, sich zuerst an den Rechtsschutzversicherer zu wenden“, lässt der Versicherer verlauten. Und warum? „Dann entsteht von Anfang an Transparenz über den Versicherungsschutz, und wir können mit Angeboten wie einer außergerichtlichen Konfliktlösung weiterhelfen, die häufig sehr viel schneller zu einer Lösung führen als der Gang zum Anwalt.“

Ganz anders sieht das Rechtsanwalt Wirth. Sein Argument: Wenn der Anwalt den Antrag bearbeitet, ist das effektiver, und es geht weniger schief. „Wir wissen in der Regel, was konkret an Infos gegenüber der Rechtsschutzversicherung erforderlich ist, um so sicher wie möglich eine Deckungszusage zu erhalten“, so der Anwalt. „Ein falscher Zungenschlag und das Kind ist in den Brunnen gefallen. Es wird auch gegenüber den Kunden schneller mal nonchalant ohne berechtigten Grund die Deckung verweigert, wenn vielleicht laienhaft am Telefon angefragt wird.“ Eine strukturierte, schriftliche, kurze, knackige Anfrage vom Fachanwalt für Versicherungsrecht laufe deutlich schneller erfolgreich durch die Schadensabteilung.

Seite 2: Bei Rückfragen kommen auch mal ein paar Stunden zusammen

Doch manchmal bleibt es nicht nur bei einer einzigen Anfrage, wie Matthias Petrausch zu berichten weiß. Auch der Rechtsanwalt von der Kanzlei Petrausch & Partner aus Barsbüttel bei Hamburg stellt viele Erstanfragen, schätzungsweise 80 Prozent der über Rechtsschutzversicherungen abgewickelten Mandate. So etwas dauert zunächst vielleicht zehn Minuten pro Stück und ist erstmal kein großes Problem.

Doch es geht oft noch weiter: Der Versicherer hat Rückfragen, die schon deutlich mehr Zeit rauben. „Wir müssen dann mit dem Mandanten die Rückfragen klären und dessen Antwort dann an die Versicherung schicken. Dabei müssen wir die meistens telefonische Info des Mandanten in schriftliche und für die unbeteiligte Versicherung verständliche Form bringen, gern auch mal zwei- oder dreimal“, so Petrausch. So kommen durchaus eine oder zwei Stunden zusammen.

Mehrere Stunden Arbeit für die Tonne

Und die können – gerade in kleineren Kanzleien in der heute ohnehin nicht einfachen Personalsituation – in der Summe schon schmerzen. Denn oft wollen Mandanten den Anwalt erst dann in die Spur schicken, wenn sie sicher sein können, dass ihre Rechtsschutz auch zahlt. Doch die wiederum will im Vorfeld wissen, welche Aussichten auf Erfolg das Mandat hat und warum. Petrausch: „Dann muss der Anwalt den Sachverhalt bereits prüfen und beschreiben, obwohl noch gar nicht klar ist, ob er überhaupt als Anwalt nach außen hin tätig wird und wer die Kosten dafür übernimmt.“

Scheitert es an irgendwas, hat der Anwalt mehrere Stunden für die Tonne gearbeitet. Kann er das nicht einfach mit Mandanten abrechnen? Könnte schon, und bei längeren Schriftwechseln mit dem Versicherer macht Petrausch das inzwischen durchaus. Insgesamt scheint das aber nicht oft zu passieren. „Es wäre durchaus möglich, das abzurechnen, allerdings müsste man den Mandanten hierüber aufklären und noch zusätzliche Zeit investieren, was sich aufgrund der dafür geringen Vergütung nicht lohnt. Darüber hinaus würde der Mandant diese Kosten auch nicht ersetzt bekommen“, meint Fabian Kosch, Anwalt in der Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte in Hamburg. Auch dort stellen „in den weit überwiegenden Fällen“ die Anwälte die Deckungsanfrage. Nur sehr selten kämen Mandanten schon mit der Zusage herein, so Kosch.

„Streng genommen ein eigenständiges Mandat“

Demnach müssen Anwälte schon mal vorarbeiten, damit die Rechtsschutz einspringt. „Streng genommen kann dies als eigenständiges Mandat gegenüber dem Rechtsschutzversicherer verstanden werden, insbesondere, wenn der Kunde dem Anwalt den ausdrücklichen Auftrag erteilt, die Rechtsschutzdeckung für ihn einzuholen“, heißt es von der Roland Rechtsschutz. Zugleich weist der Versicherer darauf hin, dass eventuell dafür anfallende Kosten (wenn der Anwalt es also doch abrechnet) nicht durch den Vertrag abgedeckt sind. Wenn Sie jetzt einen Knoten im Kopf bekommen haben, können wir das gut nachvollziehen.

Seite 3: „Ich helfe da gerne mit.“

Wobei: Geht es nach Dirk Möller, müssen Anwälte gar nicht unbedingt auf dem Papierkram alleine sitzen bleiben. „Ich helfe da gerne mit“, sagt der Versicherungsmakler aus Hamburg. Er habe aber auch schon beobachtet, dass wiederum Anwälte mit dieser Dienstleistung sogar werben. „Mandanten fühlen sich dann gleich gut aufgehoben“, sagt der Makler. Und es sei auch mitunter ganz gut, dass der Anwalt beim Leistungsantrag schon mit dabei ist, „dann ist der Kunde dem Rechtsschutzversicherer nicht ausgeliefert“. Zuweilen kommt es sogar vor, dass Kunden zum Anwalt gehen, ohne ihm überhaupt Bescheid zu sagen. „Ich kriege das dann erst hinterher mit“, so Möller.

Man muss allerdings dazusagen, dass Rechtsschutzfälle bei Dirk Möller nur ein paar Mal im Jahr auftreten. Riechen Kunden schon beim ersten Gespräch nach Knatsch – „unangenehme Zeitgenossen“ nennt der Makler solche Leute –, lehnt er sie durchaus ab.

Was die Versicherungsbedingungen sagen

Und wie sehen andere Versicherer die Sache? Die Advocard Rechtsschutzversicherung wollte sich auf Anfrage nicht äußern. Deshalb haben wir in den Versicherungsbedingungen nachgesehen. Daraus geht hervor, dass der Versicherungsnehmer alle Anträge zu stellen hat, wörtlich: „Sie müssen uns den Rechtsschutzfall unverzüglich mitteilen, gegebenenfalls auch telefonisch.“ Das war erst einmal zu erwarten. Allerdings gibt es auch direkte Hinweise zu anwaltlichen Aktivitäten. Demnach müssen Versicherungsnehmer „Kosten verursachende Maßnahmen … nach Möglichkeit mit uns abstimmen“, soweit das zumutbar ist. Als Beispiel für so eine Maßnahme nennt Advocard: den Anwalt.

Das gleiche steht auch in den Allgemeinen Bedingungen der Arag, ebenfalls mit dem Wörtchen „müssen“. Auf unsere Anfrage zeigt man sich jedoch recht entspannt. Zwar sei der Rechtsschutzkunde der Vertragspartner, und man helfe auch gerne, wenn ein Fall ansteht. „Der Kunde kann aber auch Dritte mit der Meldung seines Rechtsschutzfalls beauftragen“, sagt Unternehmenssprecher Christian Danner. „Das sind in erster Linie Anwälte – aber auch Versicherungsvermittler beziehungsweise Versicherungsmakler können einen Rechtsschutzfall melden.“

Damit bestätigt sich das zu Beginn Angekündigte: Hier gibt es kein richtig und kein falsch. Es kommt einmal mehr auf Umstände und Akteure an.

Mehr zum Thema

Auf welche Rechtsschutzversicherer Makler setzen

Concordia, Auxilia und Arag sind einer aktuellen Befragung zufolge die vertrieblich bedeutsamsten Rechtsschutzversicherer der Partner…

Darf die Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage widerrufen?

Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hat sich im Rahmen von Deckungszusagen von Rechtsschutzversicherungen mit der rechtlichen…

Deutsche unterschätzen Anwalts- und Gerichtskosten

Mit 88 Prozent der unterschätzt die klare Mehrheit der Deutschen potenzielle Anwalts- und Gerichtskosten nach…

Autor

Andreas

Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Pfefferminzia