Mit der Geburt eines Kindes ändert sich in Familien vieles grundlegend. Doch während Vorkehrungen im Haushalt wie ein Gitter an der Treppe oder Steckdosenschützer selbstverständlich angebracht werden, wird eines häufig vergessen: gesundheitliche, rechtliche und finanzielle Vorkehrungen für alle in der Familie. Denn jeder kann nur dann für andere da sein, wenn es ihm selbst gut geht.
Ist eine gute ärztliche Versorgung gewährleistet?
Zu den größten Ängsten der Eltern zählt die Angst, das eigene Kind könnte krank werden oder einen Unfall haben. Dann möchte man natürlich im Krankenhaus dabei sein und dem Schatz nicht von der Seite weichen. Die Krankenkassen handeln je nach Alter des Kindes sehr unterschiedlich: Bei gesetzlich Versicherten darf der Erziehungsberechtigte bis zum Alter des Kindes von zehn Jahren in der Klinik bleiben. Bei Privatversicherten sollte man diesen Anspruch überprüfen und gegebenenfalls erweitern. Bei privaten Kranken- und Zusatzversicherungen sortieren Versicherer Kranke aus und akzeptieren nur Gesunde. Auch Kleinigkeiten, die schon lange zurückliegen, können zur Ablehnung führen. Deshalb dieses Thema besser nicht auf die lange Bank schieben.
Was geschieht, wenn das Kind verunglückt?
Das Kleine wird größer: Bald wird es krabbeln, mit ungefähr einem Jahr laufen, danach Bobby Car fahren, Fußball spielen oder Reiten. Gerade wenn es um Sport geht, kümmern sich vorausschauende Eltern um Absicherungen für den Fall des Falles. Bei diesen Unfallversicherungen gibt es mehrere Varianten. Entweder man versichert lediglich das Risiko des Unfalls oder man vereinbart, dass die Beiträge angespart werden und zum späteren Zeitpunkt, etwa zum 18. Lebensjahr verfügbar sind. Welches das richtige Modell ist, entscheidet vor allem der Geldbeutel, denn die Sparvariante ist teurer. Die gesetzliche Unfallversicherung für Kindergarten und Schule ist erschreckend gering und unterscheidet sich immer noch in den alten und neuen Bundesländern.
Was geschieht, wenn ein Elternteil verunglückt?
Wenn ein Elternteil verstirbt, ist es um die Zukunft des Kleinen schlecht bestellt. Früher wurde dieses Risiko meist nur auf den Vater als Ernährer bezogen. Heute sieht das dagegen anders aus. Beide Elternteile sollten sich abzusichern. Es gibt Varianten, bei der die Versicherungssumme jedes Jahr geringer wird. Das ist günstig und meist ausreichend, denn die Betreuungskosten werden mit steigendem Alter des Kindes geringer. Dagegen könnte sprechen, dass die Ansprüche eines Jugendlichen höher sind als die eines Kleinkindes. Nicht auszudenken, welche Auswirkungen Berufsunfähigkeit oder gar Pflegefall auf die finanzielle Entwicklung der Familie hat. Ohne private Vorkehrungen haben diese Dauerbelastungen erheblichen Einfluss auf den Familienalltag.
Was passiert, wenn etwa bei einem Autounfall beide Elternteile sterben oder zu Pflegefällen werden?
Viele Eltern treibt die Sorge um, wo das Kind im schlimmsten Fall aufwachsen soll. Dafür braucht es ein Testament, in dem eine Sorgerechtsverfügung errichtet ist. Diese hält fest, wen die Eltern dafür vorschlagen, ersatzweise benennen und ausschließen. Entgegen der landläufigen Meinung ist das nicht automatisch der Pate oder die Großeltern. Werden die Eltern zu Pflegefällen, kommen finanzielle und mitunter auch rechtliche Herausforderungen hinzu. Daher ist eine Vorsorgevollmacht inklusive Betreuungs- und Patientenverfügung so früh wie möglich unabdingbar. Denn weder Ehegatten noch die Eltern geschäftsfähiger Kinder dürfen ohne entsprechende Vollmacht einander vertreten. Wer nicht vorgesorgt hat, bekommt vom Gericht einen staatlichen Betreuer zur Seite gestellt, der plötzlich über das Vermögen mitbestimmt und Vorkehrungen trifft, die so möglicherweise nicht gewünscht werden. Dem lässt sich nur mit ausreichender Vorsorge entgegnen.
Können wir uns eine gute Ausbildung, Studium oder Auslandsaufenthalt für das Kind leisten und steht Geld für Führerschein oder Auto zur Verfügung?
Wer von Anfang an spart, hat den Vorteil von vergleichsweise geringen Summen durch die lange Laufzeit und den Zinseszinseffekt. Schon allein aus diesem Grund ist das Sparen für Kinder sehr beliebt. Dabei geht es um Laufzeiten von meist 18 Jahren und mehr. Die Finanzdienstleistungsbranche hält mehrere Varianten bereit: Eine Risikolebensversicherung mit fallender Summe etwa sorgt parallel dafür, dass das Kind zum vereinbarten Zeitpunkt in jedem Fall die bestimmte Summe erhält. Durch die anhaltende Phase des niedrigen Zinses und die Tatsache, dass eine lange Laufzeit möglich ist, sind Wertpapiere in Form von Aktion oder Aktienfonds sinnvoll, eventuell mit einer Beimischung von festverzinslichen Wertpapieren. Für diese Form spricht auch eine höhere Rendite. Wollen Großeltern ihren Enkeln Vermögen vermachen, dann legen sie meist Wert darauf, dass das Kind es erst erhält, wenn es „vernünftig“ genug ist. Dies lässt sich genau definieren mithilfe der sogenannten Ferrari-Klausel.
Wie sieht es mit der eigenen Versorgung aus?
Familienzeit ist Riester-Zeit. Wer mit dieser privaten Vorsorge noch nicht begonnen hat, sollte dies jetzt tun. Denn durch fehlende Berufszeiten werden es gerade Familien im Alter schwerer haben. Eigene Vorsorge ist für jeden Pflicht. Die Zulage pro Kind beträgt aktuell 300 Euro, dazu gibt es für den Erwachsenen die sogenannte Grundzulage von 154 Euro. Die eigene Sparleistung kann bei 60 Euro liegen. Achtung: Hierbei handelt es sich um jährliche Sparleistungen beziehungsweise Zulagen.
Die Autorin Margit Winkler ist Inhaberin des Instituts Generationenberatung. Als unabhängige Finanz- und Marketingfachfrau ist sie für Banken oder deren Verbundpartner im Vorsorgebereich tätig.
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