Trotz seiner Reiserücktrittsversicherung wird Hans-Peter Spiller wohl auf einem Teil der Kosten, rund 2.000 Euro, für seine Kreuzfahrt sitzen bleiben. Die Versicherungsgesellschaft Hanse-Merkur wird die Erstattung nicht übernehmen, berichtet die WAZ.
Der Grund: Seit 2005 leidet der 64-Jährige unter einer Depression. Die Behandlung war bei der Buchung allerdings seit Januar 2015 abgeschlossen, im März buchte Spiller die Reise. Zwei Wochen vor der Kreuzfahrt setzte dann ein neuer depressiver Schub ein. Hausärztin und Fachärztin rieten von der Reise ab, Spillers Partnerin ist schlussendlich alleine gefahren.
Warum zahlt die Versicherung nicht? Auf WAZ-Anfrage erklärte Sprecherin Gabriele Rolfes: „Versichert ist unter anderem der Eintritt einer unerwarteten und schweren Erkrankung. Bei Depressionen gehört es zum Wesen der Erkrankung, dass sich Phasen des Wohlbefindens mit teilweise rapiden Verschlechterungen abwechseln können.“
Bei Krankheiten, die in Schüben verliefen, stelle eine Verschlechterung keinen ungewöhnlichen Verlauf dar, so die Sprecherin weiter. Daher könne die erneute Episode der Depression nicht als unerwartete Erkrankung bewertet werden. Außerdem seien Erkrankungen, die sechs Monate vor Buchung einer Reise behandelt wurden, beim Rücktritt explizit ausgeschlossen.
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