Kein Anspruch auf Treuhänderprüfung durch die Bafin
Auch wenn der Kunde einer privaten Krankenversicherung (PKV) nach einer Beitragserhöhung an der Unabhängigkeit des zuständigen Treuhänders zweifelt, hat er keinen Rechtsanspruch auf eine Überprüfung durch die Finanzaufsicht Bafin. Das hat kürzlich ein Gericht entschieden. Die Details zum Fall gibt’s hier.
Die Statue derJustitia auf dem Gerechtigkeitsbrunnen des Frankfurter Römerbergs.
Was ist geschehen?
Nach einer Beitragserhöhung ist der Kunde einer privaten Krankenversicherung (PKV) skeptisch gegenüber dem zuständigen Treuhänder. Er zweifelt an dessen Unabhängigkeit und fordert die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) dazu auf, seinem Verdacht im Rahmen eines aufsichtsrechtlichen Verfahrens nachzugehen. Diese lehnt ab. Die Begründung: Einem Versicherten stehe kein Feststellungsanspruch gegenüber der Behörde zu. Der Fall landet vor Gericht.
Das Urteil
Auch vor dem Frankfurter Verwaltungsgericht hat der PKV-Versicherte keinen Erfolg (Aktenzeichen 7 K 3632/19.F). Vielmehr weisen die Richter seine Klage als unzulässig ab und geben dem Mann zu verstehen, dass die Bafin Recht hatte. Kein Versicherter kann gegenüber der Behörde aufgrund des Verdachts auf nicht gegebene Unabhängigkeit eine Treuhänderüberprüfung fordern.
Die Frage der Wirksamkeit von Prämienerhöhungen in der PKV sei ausschließlich im Wege des Rechtsschutzes vor den Zivilgerichten zu prüfen.
Autorin
Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.
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