Nach einer Beitragserhöhung ist der Kunde einer privaten Krankenversicherung (PKV) skeptisch gegenüber dem zuständigen Treuhänder. Er zweifelt an dessen Unabhängigkeit und fordert die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) dazu auf, seinem Verdacht im Rahmen eines aufsichtsrechtlichen Verfahrens nachzugehen. Diese lehnt ab. Die Begründung: Einem Versicherten stehe kein Feststellungsanspruch gegenüber der Behörde zu. Der Fall landet vor Gericht.
Auch vor dem Frankfurter Verwaltungsgericht hat der PKV-Versicherte keinen Erfolg (Aktenzeichen 7 K 3632/19.F). Vielmehr weisen die Richter seine Klage als unzulässig ab und geben dem Mann zu verstehen, dass die Bafin Recht hatte. Kein Versicherter kann gegenüber der Behörde aufgrund des Verdachts auf nicht gegebene Unabhängigkeit eine Treuhänderüberprüfung fordern.
Die Frage der Wirksamkeit von Prämienerhöhungen in der PKV sei ausschließlich im Wege des Rechtsschutzes vor den Zivilgerichten zu prüfen.
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