Dürfen Zahlungen der privaten Unfallversicherung auf die sogenannte Beschädigtenrente nach dem Opferentschädigungs-Gesetz angerechnet werden? Ja, entschied das Sozialgericht Dresden.
Auf die Beschädigtenrente nach dem Opferentschädigungsgesetz sind Rentenzahlungen aus einer privaten Unfallversicherung teilweise anrechenbar, urteilte das Sozialgericht Dresden am 9. März 2017.
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