Urteil

Infektion im Krankenhaus gilt für Frühchen als Arbeitsunfall

Die Infektion eines zu früh geborenen Babys mit einem Krankenhauskeim während der Krankenhausbehandlung ist als versicherter Arbeitsunfall anzusehen. In dem vorliegenden Fall entschied das Bundessozialgericht, dass die Klägerin, eine heute 27-jährige Frau, Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten muss. Die Details.
© dpa/picture alliance
Die Folgen einer Infektion mit Krankenhauskeimen während des Aufenthalts auf der Intensivstation gelten für Frühchen als Arbeitsunfall, so das Bundessozialgericht in einer aktuellen Entscheidung.

Was ist geschehen?

Die Klägerin war in der 30. Schwangerschaftswoche auf dem Weg ins Krankenhaus im Krankenwagen geboren worden. Während ihres Aufenthaltes auf der Intensivstation der Universitätsklinik Rostock lag sie überwiegend im Inkubator. Nachdem sie zwischenzeitlich frei atmen konnte und kreislaufstabil war, verschlechterte sich ihr Zustand nach ein paar Wochen.

Eine Untersuchung ergab den Befund einer Meningitis, ausgelöst durch das allgemein als Krankenhauskeim bekannte Bakterium Pseudomonas aeruginosa. In der Folge erkrankte die Klägerin an Hydrocephalus (Wasserkopf). Ihre Arme und Beine sind heute weitgehend gelähmt.

Im Jahr 2001 stellte die Frau bei der gesetzlichen Unfallversicherung einen „Antrag auf Entschädigung, Pflegegeld und Verletztenrente“. Zunächst ohne Erfolg.

Das Urteil

Nach mehreren vergeblichen Bemühungen in den Vorinstanzen gab das Bundessozialgericht dem Antrag der Frau nun statt (Aktenzeichen B 2 U 34/17 R), berichtet das „Ärzteblatt“. Ihr Gesundheitsschaden sei auf einen „Unfall“ während einer „versicherten Tätigkeit“ zurückzuführen.

Da der Keim plötzlich und von außen auf das Frühchen eingewirkt habe, sei das ein Unfall. Die Krankenhausbehandlung selbst gelte demnach als versicherte Tätigkeit, weil sie als früh geborenes Baby überwiegend im Inkubator gewesen sei. Zudem könne nicht festgestellt werden, dass diese Infektion auf einen Behandlungsfehler zurückgehe; der Kranken­haus­auf­enthalt als solcher gelte als Ursache.

Diese Entscheidung sei jedoch nicht grundsätzlich auf alle Infektionen in Krankenhäusern anzuwenden, so die Richter weiter. Es handele sich in diesem Fall vielmehr um die besondere Situation eines Frühchens.

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Autorin

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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