Schon vor der Corona-Pandemie waren sich Verbraucherschützer und Versicherungsexperten einig, dass eine Auslandsreisekrankenversicherung auf jeden Fall ins Reisegepäck gehört, wenn es über die deutschen Landesgrenzen hinaus in den Urlaub geht. Heute, mitten in der Corona-Pandemie, gilt das noch mehr: „Makler sollten ihre Kunden jetzt gezielt auf die Auslandsreisekrankenversicherung ansprechen“, empfiehlt Dominik Heck, Pressereferent im PKV-Verband. Denn im Falle einer Corona-Ansteckung – wie auch bei anderen Erkrankungen im Urlaub – schützt die passende Versicherung vor möglichen hohen Kosten.
Das gilt vor allem für gesetzlich Versicherte. Der Grund: Zwar zahlt die Krankenkasse in EU-Staaten und Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, einen Teil der Behandlungskosten. „Allerdings bekommen Versicherte nur das erstattet, was die Bürger im Urlaubsland von der dortigen Krankenversicherung bekämen“, erklärt Julia Rieder vom Verbraucherportal „Finanztip.de“. Der im Urlaubsland übliche Eigenanteil zählt in der Regel nicht dazu.
Hinzu kommt: Patienten erhalten im Ausland vielfach eine privatärztliche Rechnung, die die gesetzlichen Kassen daheim nicht erstatten. Das gilt auch für Medikamente. Außerdem zieht die Kasse häufig weitere Beträge für den erhöhten Verwaltungsaufwand ab. Unterm Strich deckt der gesetzliche Versicherungsschutz also lediglich einen kleinen Teil der tatsächlichen Ausgaben ab. Und wer ohne Auslandsreisekrankenversicherung so schwer erkrankt, dass er nach Deutschland zurückgebracht werden muss, hat als gesetzlich Versicherter ganz schlechte Karten: Die Kosten für solche Ambulanzflüge können schon innerhalb Europas bei mehr als 20.000 Euro liegen und werden von der Kasse nicht übernommen.

Doch auch wer privat krankenversichert ist, für den kann eine zusätzliche Auslandsversicherung sinnvoll sein. Das hat mehrere Gründe. Zum einen sollten Kunden prüfen, ob ihre PKV-Police einen Rücktransport nach Deutschland abdeckt – und zwar bereits, wenn er medizinisch sinnvoll ist und nicht nur medizinisch notwendig.
Ein feiner Unterschied: Medizinisch notwendig ist ein Rücktransport nur dann, wenn die Erkrankung im Reiseland nicht behandelt werden kann. Medizinisch sinnvoll kann der Heimflug aber schon sein, wenn die Heilungsaussichten in Deutschland besser sind – auch aus sozialen Gründen, zum Beispiel weil die Genesung beschleunigt wird, wenn der Patient in der Nähe seiner Familie ist.
Deckt die PKV einen medizinisch sinnvollen Rücktransport nicht ab, ist eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung zu empfehlen. „Viele Versicherungen schließen auch den Transport einer Begleitperson ein“, so PKV-Verbandssprecher Heck. „Außerdem kümmern sich die Versicherer um die Organisation der Flüge, was eine weitere Entlastung darstellt. Ziel des Rücktransports ist der ständige Wohnsitz des Versicherten oder das dem Wohnort nächstgelegene geeignete Krankenhaus.“
Ebenso können über manche Policen angenehme Zusatzleistungen vereinbart werden, die in der privaten Krankenversicherung nicht enthalten sind – zum Beispiel das sogenannte Rooming-in, also die Unterbringung eines oder beider Elternteile bei einem erkrankten Kind im Krankenhaus. Und schließlich erhalten sich privat Versicherte ihren Anspruch auf Beitragsrückerstattung, wenn sie bei einer Erkrankung keine Leistungen der PKV in Anspruch nehmen müssen, weil die Auslandskrankenversicherung einspringt. Allein dadurch hätten sich bei Privatpatienten die Kosten für den zusätzlichen Schutz mehr als rentiert.
Die niedrigen Beiträge sind ein weiteres Argument für eine Auslandsreisekrankenversicherung. Singles können sich bereits für unter 10 Euro jährlich mit einem guten oder sehr guten Schutz absichern, Familien für 20 bis 30 Euro. Bei einer Untersuchung der „Stiftung Warentest“ im vergangenen Jahr landeten die DKV (Reise-Med Tarif RD), Ergo (Tarif RD) und Hanse-Merkur (Tarif JRV) jeweils mit der Bewertung „sehr gut (0,6)“ bei Einzelpersonen ganz vorn – mit jährlichen Beiträgen von 9,90 beziehungsweise 17 Euro (Hanse-Merkur). Bei neu abgeschlossenen Jahresverträgen für Familien kamen Hanse-Merkur (Tarif JRV), Travel-Secure / Würzburger (Travel-Secure-AR ohne Selbstbeteiligung) und Vigo (Tarif „grün versichert“ ARN.Familie) auf die vorderen Plätze. Jahresbeiträge hier: 29 Euro (Hanse-Merkur), 33 Euro (Travel-Secure) und 47 Euro (Vigo).
Makler sollten potenzielle Kunden dabei darauf hinweisen, dass eine Auslandsreisekrankenversicherung noch kurz vor Reiseantritt abgeschlossen werden kann. Ein Abschluss vom Ausland aus ist dagegen in aller Regel nicht möglich. Und falls doch, greift der Versicherungsschutz nicht rückwirkend. Rechtzeitig vor Reiseantritt abgeschlossen, bietet eine gute Police dagegen umfassenden Schutz.
Grundsätzlich greift dieser Schutz länderunabhängig, also weltweit. In Corona-Zeiten kann es aber möglicherweise Einschränkungen geben. „Bei einigen Versicherungen sind Pandemien vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Andere Versicherer leisten nicht im Fall einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes“, erklärt Petra Dienst, Teamleiterin Kundenservice beim Versicherungsvermittler Dr-Walter im nordrhein-westfälischen Neunkirchen-Seelscheid. Unter www.reiseversicherung.com aktualisieren sie und ihre Kolleginnen laufend eine Übersicht über die Bedingungen der unterschiedlichen Versicherungen.
Danach sind Pandemien bei der Ergo Reiseversicherung und bei der URV nicht mitversichert (Stand: Anfang Juli 2020). Allianz Travel und Signal Iduna boten keinen Versicherungsschutz für Länder mit Reisewarnung. Uneingeschränkten Schutz bei einer Covid-19-Erkrankung auch in Ländern mit Reisewarnung gab es dagegen bei Allianz, Alte Oldenburger, Axa, Barmenia, DKV, Ergo, Europ Assistance, Hallesche, Hanse-Merkur JRV, Hanse-Merkur RKJ, Inter, Travel-Secure und Vigo (Angaben für Reisen bis zu acht Wochen).
„Diese Zusammenfassung ist aber nicht abschließend“, so Dienst. „Versicherte sollten vor Reiseantritt auf jeden Fall immer die Versicherungsbedingungen prüfen, um sicherzustellen, dass auch eine Corona-Erkrankung und eine Erkrankung in einem Land mit Reisewarnung abgedeckt sind.“
Unsicher sind viele potenzielle Kunden, für welche Dauer sie eine Auslandskrankenversicherung abschließen sollten. Neben einem individuell vereinbarten Einmalschutz sollten Makler deshalb auch auf die Möglichkeit von langfristigen Policen oder Jahrestarifen aufmerksam machen. Gerade letztere bieten sich für Reisefreudige an, die es mehrmals im Jahr ins Ausland zieht, etwa zum Kurztrip in eine europäische Metropole, zum winterlichen Skiurlaub nach Österreich und im Sommer ans Mittelmeer.
Solche Jahresverträge gelten in der Regel für eine unbegrenzte Zahl von Auslandsreisen, sofern sie eine bestimmte Höchstdauer (zwischen 42 und 70 Tagen) nicht überschreiten. Die meisten Policen verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht gekündigt werden. Aber auch ein langfristiger Auslandsschutz von mehr als einem Jahr ist möglich, in manchen Tarifen läuft er bis zu fünf Jahre. Er kann vom Ausland aus verlängert werden, solange der bestehende Vertrag noch läuft. Beiträge müssen immer für die komplette Laufzeit gezahlt werden. Allerdings erstatten viele Versicherer bei einer vorzeitigen Heimkehr nach Deutschland die Beiträge für den nicht genutzten Zeitraum.
Es gibt also zahlreiche individuelle Möglichkeiten, sich für den Fall einer Erkrankung im Ausland abzusichern. Auf eine Einschränkung sollten Makler im Kundengespräch aber auf jeden Fall hinweisen: Die Auslandsreisekrankenversicherung greift nur bei Unfällen und Erkrankungen, mit denen man vor der Reise nicht rechnen konnte. Ausgeschlossen sind also Behandlungen, die der eigentliche Grund für die Reise waren.
Auch wenn vor Reiseantritt zu erwarten ist, dass im Ausland eine Behandlung notwendig sein wird, besteht kein Versicherungsschutz. Davon sind auch chronisch Kranke betroffen, wie der Verband der Privaten Krankenversicherung mitteilt. Für diesen Personenkreis kann eine Auslandskrankenversicherung aber dennoch Sinn ergeben: Bei Unfällen, unvorhersehbaren Erkrankungen und einer plötzlichen, nicht erwarteten Verschlechterung des Gesundheitszustandes genießen auch chronisch Kranke den vollen Versicherungsschutz.
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