Reiseversicherung

So Corona-tauglich sind Reiserücktritts- und Auslandskrankenpolicen

In Zeiten von Corona ist bei Auslandsreisen eine solide Absicherung ganz besonders wichtig. Doch was leisten Reiserücktritts- und Auslandskrankenversicherung in Ausnahmefällen wie einer Pandemie? Höchste Zeit, den bestehenden Schutz zu prüfen und notfalls zu ergänzen.
Ein Mann genießt die Aussicht.

Wie schon 2020 wird auch dieses Jahr kein ganz normales Urlaubsjahr werden. Trotz der weltweit gestarteten Impfkampagnen müssen sich Reisende nicht nur auf Reisebeschränkungen einstellen und vor einer Ansteckung mit dem neuartigen SARS-CoV-2-Virus schützen. Wer ins Ausland reisen will oder muss, sollte auch an den richtigen Versicherungsschutz denken. Im Fokus steht hier neben der finanziellen Absicherung bei Reiserücktritt oder -abbruch auch der wichtige Krankenzusatzschutz bei Auslandsreisen. Die Versicherungen müssen vor allem eines sein: Corona-tauglich.

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Auf den ersten Blick ist bei herkömmlichen Reise-Policen alles im grünen Bereich. Die Versicherungen übernehmen mit Reiserücktritt oder -abbruch verbundene Kosten, wenn der Grund für das Platzen der Reise eine schwere Erkrankung wie Corona, ein Todesfall oder eine Schwangerschaftskomplikation ist. Auch andere unvorhersehbare Ereignisse wie Kurzarbeit oder eine betriebsbedingte Kündigung lösen den Versicherungsfall aus. So sind auch indirekte wirtschaftliche Folgen der Pandemie versichert.

Doch ganz so einfach ist es nicht. Die Pandemie macht die Sache komplizierter. Zwar trägt die Rücktrittsversicherung die Stornokosten, falls der Reisende selbst oder eine sogenannte Risikoperson wie ein Kind, der Lebenspartner oder die Eltern in eine versicherte Notlage gerät und beispielsweise an Corona erkrankt. Doch der Teufel steckt im Detail der Versicherungsbedingungen.

Angst ist nicht versichert

Viele Policen sind nur eingeschränkt Corona-tauglich und enthalten Lücken. Sorgt sich der Reisende beispielsweise wegen des Virus um seine Gesundheit im Zielland, weil dort plötzlich die Infektionszahlen nach oben gehen, ist dies kein versicherter Rücktrittsgrund. „Die bloße Angst vor einer Infektion ist nicht versichert“, warnt Katrin Rieger, Bereichsdirektorin Reisevertrieb Deutschland bei der Hanse-Merkur. „Das gilt auch dann, wenn das Auswärtige Amt ein Land nach der Reisebuchung als Risikogebiet einstuft.“ Wer Bedenken habe und nicht in ein Risikogebiet fahren wolle, müsse sich an seinen Reiseveranstalter oder Fluganbieter wenden und um Erstattung des Reisepreises bitten. Ob aber ein Anspruch auf Erstattung besteht, richtet sich nach den jeweils gültigen Geschäftsbedingungen.

Richtig schlechte Karten haben Urlauber, falls ihr Zielland einen Corona-Impfnachweis von ihnen fordert. Erste Überlegungen dazu gibt es selbst bei Reisen innerhalb der Europäischen Union. Eine solche Impfpflicht könnte Millionen Bundesbürger auch wegen des schleppenden Starts der Impfungen gegen SARS-CoV-2 hart treffen und vorübergehend von Reisen ausschließen. Wer ungeimpft zu Hause bleiben muss, weil ihn die Fluggesellschaft nicht befördert oder das Zielland nicht einreisen lässt, kann zudem keine Leistungen aus der Reiserücktrittsversicherung erwarten. Auch hier ist der Reiseveranstalter erster und einziger Ansprechpartner, wenn es um eine Reisepreis-Erstattung geht.

Der standardmäßige Reiserücktrittsschutz greift meist auch nicht, wenn der Auslandstrip vom Gesundheitsamt vereitelt wird. Bei behördlich angeordneter häuslicher Quarantäne und dadurch verpasster Reise gewähren die Versicherer in aller Regel keinen Schutz. Denn die vorsorgliche Isolation wegen Corona-Verdachts gilt gewöhnlich nicht als versicherter Rücktrittsgrund.

Kein Komplettschutz

Die Beispiele zeigen, dass herkömmliche Rücktritts- oder Abbruch-Policen im Pandemie-Ausnahmefall keine hundertprozentige Sicherheit für den Auslandsurlaub bieten. Corona-sicher wird der Schutz erst mit einer speziellen Zusatzpolice. Einige Versicherer wie Allianz, Travelsecure oder Hanse-Merkur bieten seit vergangenem Jahr einen solchen Corona-Reiseschutz als Zusatzbaustein zur bestehenden Rücktritts- oder Abbruchversicherung an. Die Zusatzpolice deckt beispielsweise die Reisestornokosten ab, wenn der Versicherte vor Reiseantritt wegen des Verdachts auf eine SARS-CoV-2-Infektion in Quarantäne muss.

Auch beim Abbruch einer bereits angetretenen Reise ist der Corona-Spezialschutz hilfreich. Rieger: „Verlängert sich der Auslandsaufenthalt ungewollt, weil Behörden am Urlaubsort eine Quarantäne anordnen oder die Fluggesellschaft den Rückflug verweigert, weil der Reisende Fieber hat, laufen Zusatzkosten für die längere Hotelunterbringung oder den umgebuchten Rückflug nach Deutschland über die spezielle Corona-Police.“ Der Schutz gelte bereits für den Hinflug.

Makler sind gefragt

Bei der Ergänzung bestehender Reiseversicherungen sind Versicherungsmakler gefordert. Ihre Aufgabe ist es, den Status quo der Policen ihrer Kunden zu checken und nötigenfalls ein passendes Zusatzangebot zu machen. Spezielle Corona-Policen sind tendenziell dann sinnvoll, wenn der Standardschutz Pandemie-Lücken hat, der Kunde häufiger beruflich oder privat im Ausland unterwegs ist oder eine teure Fernreise ansteht.

Unabhängig vom Versicherungsschutz raten die Versicherer von längeren oder weiteren Auslandsreisen ab. Denn die Entwicklung der Pandemie ist auch wegen der Gefahr durch Virus-Mutationen noch immer unberechenbar. Das Infektionsgeschehen ändert sich schnell und damit auch die Ein-, Durch- und Ausreisebestimmungen vieler Staaten.

Aus beruflichen Gründen ins Ausland?

Darum können Urlauber selbst mit einer Corona-Police im Reisegepäck nicht alle Probleme lösen. Bei lokalen oder großflächigen Quarantänemaßnahmen im Ausland, Unterbrechungen des Flugverkehrs, tagelangen Ausgangssperren oder plötzlichen Grenzschließungen hilft ihnen auch der Zusatzbaustein nicht weiter.

Trotz all dieser Schwierigkeiten lässt sich ein Auslandsaufenthalt nicht immer vermeiden. Zehntausende Bundesbürger müssen jedes Jahr aus beruflichen Gründen ins Ausland, oft stehen auch zwingende persönliche Gründe hinter einer Reise. Noch wichtiger als die finanzielle Absicherung gegen Reiserücktritt und -abbruch ist dann ein guter Auslandsreisekrankenschutz. Er gilt bei Fahrten ins Nicht-EU-Ausland und stellt sicher, dass Reisende die bestmögliche medizinische Versorgung erhalten und notfalls per Krankentransport zurück nach Deutschland gebracht werden.

Doch was gilt in der Pandemie? „Bei Reisewarnungen sollten Versicherte die Vertragsbedingungen ihres Auslandsreisekrankenschutzes unbedingt prüfen“, rät Dominik Heck vom Verband der Privaten Krankenversicherung. „Die meisten Allgemeinen Versicherungsbedingungen schließen eine Leistung für Reisende aus, die in ein Land fahren, für das eine offizielle Reisewarnung besteht.“ Versicherte müssten deshalb vor dem Start ins Ausland mit dem Versicherer klären, ob es eventuell Leistungseinschränkungen gibt.

Wer im Ausland von einer Corona-Reisewarnung überrascht werde, sollte schnellstmöglich die Rückreise nach Deutschland antreten. Denn Grenzschließungen, Ausgangssperren oder Reiseverbote können die Rückkehr nach Deutschland jederzeit verhindern. Gestrandete haben ein großes Problem: Der Auslandskrankenschutz ist je nach Versicherer meist nur auf sechs bis acht Wochen begrenzt. „Wer länger im Ausland festsitzt, verliert nach Ende der Versicherungsfrist den Zusatzschutz“, sagt Christian Fischer, Bereichsleiter Produktentwicklung bei der Halleschen. Das gelte jedoch nicht im Falle einer Corona-Erkrankung. „Verlängert sich der Auslandsaufenthalt durch Krankheit, bleibt der Auslandskrankenschutz der Halleschen unbefristet über die acht Wochen bestehen, bis Rücktransport oder Rückreise möglich sind. Das gilt für Corona und andere schwere Erkrankungen sowie beispielsweise Unfallverletzungen.“

Vor der Reise Bedingungen prüfen

Doch nicht alle Versicherer bieten eine ähnlich kundenfreundliche Verlängerungsklausel an. Einige begrenzen den zeitlichen Zuschlag bei Erkrankung im Ausland auf wenige Tage oder Wochen. Doch die Behandlung einer Covid-Infektion kann Monate dauern. Schlimmstenfalls endet der Versicherungsschutz mitten in der Therapie.

Auch der PKV-Verband rät deshalb, die Vertragsbestimmungen vor der Reise genau zu prüfen. Idealerweise übernimmt dies der Makler. Unabhängig vom Ergebnis der Prüfung appelliert Dominik Heck vom PKV-Verband an die Eigenverantwortung der Versicherten und warnt davor, sich auf die Versicherung zu verlassen. „Es ist nicht zu erwarten, dass sich die Versicherer ähnlich kulant verhalten wie während der ersten globalen Corona-Welle, als sie über die vertraglichen Grenzen hinaus Hilfe geleistet haben. Schließlich weiß inzwischen jeder, dass wir mitten in einer Pandemie stecken und die Gefahr besteht, im Ausland zu stranden.“ Auch mit einer großen, vom Bund finanzierten Urlauber-Rückholaktion wie im vergangenen Frühjahr sei nicht noch einmal zu rechnen.

Reise genau planen

Folglich kommt der Reiseplanung eine große Bedeutung zu. Im Reisejahr 2021 sind Sonnengarantie und Sandstrand nicht die einzigen Kriterien bei der Auswahl des Urlaubsziels. „Man muss auch berücksichtigen, dass die medizinische Versorgung nicht überall im Ausland so gut ist wie in Deutschland“, warnt ein Unternehmenssprecher der Inter Versicherungsgruppe. Urlaubern sollte zudem bewusst sein, „dass sich das Gesundheitssystem im Reiseland möglicherweise im Ausnahmezustand befindet“. Darunter könne die medizinische Versorgung leiden. In diesem Jahr macht es somit einen Unterschied, ob man nach Norwegen oder nach Peru fährt.

Als Ausweg bleibt immerhin ein Krankenrücktransport nach Deutschland. Die damit verbundenen Kosten tragen alle Zusatzversicherer, sofern der Transport medizinisch notwendig ist. Eine viel entscheidendere Frage in der Pandemie kann jedoch sein, ob der Rücktransport medizinisch überhaupt möglich ist und ob die örtlichen Behörden ihn wegen der erhöhten Infektionsgefahr zulassen. Falls nicht, kann auch die beste Auslandskranken- oder Reiseabbruchversicherung nicht helfen.

Autor

Jens

Lehmann

Jens Lehmann ist diplomierter Publizist und Betriebswirt und arbeitet als freier Journalist und Autor in Hamburg. Er ist thematisch auf Wirtschafts-, Finanz- und Mobilitätsthemen spezialisiert. Seine Beiträge erscheinen in Publikationen großer Zeitungsverlage, Unternehmensveröffentlichungen sowie bei Pfefferminzia.

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