Produkttest Volkswohl Bund Unfallversicherung

10 Millionen Euro für alles

Die neue Unfallversicherung „Gleichgewicht“ des Volkswohl Bunds macht einiges anders als klassische Unfalltarife. So ist etwa der Invaliditätsgrad bei diesem Produkt irrelevant, stellt Policen-Polizist Philip Wenzel fest.
© dpa/picture alliance
Eine Therapeutin übt mit einer Patientin im Reha-Bereich eines Gesundheitszentrums.

Wer Policen-Polizist heißt, darf es sich nicht anmaßen, die Namen von Versicherungstarifen zu kritisieren. Dass es aber für das gelungene – so viel darf an dieser Stelle schon verraten werden – neue Produkt des Volkswohl Bunds sicherlich einen besseren Namen als Gleichgewicht gegeben hätte, glaube ich trotzdem.  

Gleichgewicht ist ein Unfalltarif, der besser nicht mit den bekannten Unfallprodukten am Markt verglichen werden sollte. Es wird im Leistungsfall nämlich keine einmalige Versicherungssumme ausbezahlt, die sich in der Höhe aus Grundsumme, Gliedertaxe und Progression berechnet. Es gibt eine Höchstleistung von 10 Millionen Euro, mit der alle Schäden reguliert werden, die aus einem Unfall im Sinne der Bedingungen entstehen. Gleichgewicht ist also eher eine Haftpflichtversicherung mit Forderungsausfall. Oder noch einfacher: Bei einem Unfall übernimmt der Volkswohl Bund die Haftung, als wäre er der Unfallverursacher.

Der Unfall ist nur der Leistungsauslöser. Die Höhe der Leistung ergibt sich aus Paragraf 823 BGB. Und selbstverständlich aus den Einschränkungen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Der Unfall muss einen Dauerschaden zur Folge haben, was bedeutet, dass innerhalb von drei Jahren keine vollständige Heilung zu erwarten ist. Der Invaliditätsgrad ist irrelevant für die Leistungshöhe. Das kommt vor allem Versicherten zugute, die schon bei leichten körperlichen Einschränkungen mit großen finanziellen Einbußen rechnen müssen. Vollkommen logisch ist deswegen übrigens auch, dass  ein Mitwirkungsanteil in den AVB nicht definiert ist, da der Invaliditätsgrad für die Leistung keine Rolle spielt.  

Der Volkswohl Bund wendet den erweiterten Unfallbegriff an. Es sind also Eigenbewegung und erhöhte Kraftanstrengung mitversichert. Das dürfte nicht nur für alle Sportler interessant sein. Sollten also Bänder, Sehnen, Kapseln oder Menisken reißen, und es bleibt eine leichte Einschränkung zurück, würde das als Leistungsauslöser reichen. Zwar ist nicht unbedingt mit einem finanziellen Schaden zu rechnen, der ersetzt werden müsste, aber nach Paragraf 253 BGB wäre ein Schmerzensgeld durchaus angebracht.

Unfälle infolge einer Bewusstseinsstörung sind ausgeschlossen

Diese Forderung geht wahrscheinlich sogar am eigentlichen Gedanken der Versicherung vorbei, und es wäre dem Volkswohl Bund nicht übel zu nehmen, wenn Schmerzensgeld-Ansprüche erst ab einem bestimmten Umfang geltend gemacht werden dürften, um zu vermeiden, dass viele Kleinschäden das Kollektiv gefährden.

Ausgeschlossen sind wiederum Unfälle, die infolge einer Bewusstseinsstörung eingetreten sind. Das wäre im Kundensinne einzuschließen, da die Folgen genauso verheerend sein können, wie wenn der Unfall ohne eine vorangegangene Bewusstseinsstörung eingetreten wäre. Die Invalidität ist innerhalb von 21 Monaten zu melden.

Zwei zusätzliche Bausteine komplettieren das Angebot. Über den Baustein „Gehalt-Plus“ können zusätzlich bis zu 5.000 Euro Gehaltsausfall abgesichert werden. Eine Überversicherung ist bedingungsgemäß ausgeschlossen. Bei Antrag kann maximal das Gehalt abgesichert werden. Im Leistungsfall wird es dem Volkswohl Bund aber wohl nicht möglich sein, eine dann eventuell vorhandene Überversicherung auf den tatsächlichen Schaden herunterzukürzen, da ja die Prämie für die vereinbarte Leistung gezahlt wurde. Eine Unterversicherung ist ebenfalls nicht möglich. Sollte das Einkommen im Leistungsfall höher sein als die versicherte Rente, so darf auch nicht gekürzt werden.  

Der zweite Baustein ist „Gesund-Plus“. Dieser sichert ab dem 22. Tag einer unfallbedingten Krankschreibung rückwirkend zum ersten Tag 100 Euro pro Woche zu. Ab der siebten Woche werden es 200 Euro für maximal ein Jahr. Die Leistung wird auch gezahlt, wenn kein Dauerschaden vorliegt.

Es bedarf noch einiges an Pioniergeist

Gleichgewicht ist eine sinnvolle Erweiterung der Produktpalette, und es bleibt zu hoffen, dass noch einige Anbieter folgen werden. Derzeit bedarf es zum Abschluss noch einiges an Pioniergeist. Die Bedingungen halten den Leistungsumfang bewusst sehr offen, da es eine Einschränkung sinnvoll nicht geben kann. Wer kann sich ausmalen, wofür der Versicherer alles haften müsste? Gerade bei Selbstständigen lassen sich interessante Fälle konstruieren.  

Nehmen wir der Einfachheit halber ein Maklerbüro, dessen Geschäftsführer nach einem Unfall erst nach ein paar Monaten wieder aus der Reha zurückkehrt. In der Zwischenzeit hat der Innendienst alles im Griff. Die Mitbewerber streuen aber Gerüchte, dass der Geschäftsführer das Büro aufgeben werde und der Bestand dann im Schadenfall nicht betreut werde. Müsste der Volkswohl Bund für verlorene Kunden aufkommen, oder wäre das eine Einkommenseinbuße, die über Gehalt-Plus gedeckt werden müsste? Und müsste Gleichgewicht nicht eine Werbekampagne zahlen, um den Gerüchten entgegenzuwirken? Wahrscheinlich müsste auch der Rechtstreit gezahlt werden, wenn der Geschäftsführer gegen die Mitbewerber vorgehen möchte.  

Auch ist nicht zu vernachlässigen, dass die finanziellen Einbußen ein Leben lang erstattet werden müssen. Das hieße auch, dass der Volkswohl Bund nicht erworbene Rentenansprüche finanzieren müsste.

Obwohl die Bedingungen sehr gut geschrieben und immer um Klarheit bemüht sind, ist es ratsam, auch eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, da hier eben noch nicht so viele Unklarheiten ausgeurteilt wurden, wie es in der Berufsunfähigkeitsversicherung schon der Fall ist. Unterm Strich ist Gleichgewicht vor allem Selbstständigen und allen buchstäblichen Handwerkern, Musikern und Sportlern zu empfehlen, da hier schon geringe Einschränkungen zu lebenslangen finanziellen Einbußen führen können.  

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