PKV-Vermittlung an Beamte

„Fordern Sie immer vorab die Patientenakte an“

Wie vermeidet man eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht in der privaten Krankenversicherung (PKV)? Sven Meschede, Versicherungsmakler und Beihilfe-Experte, erklärt, wie Vermittler am besten mit den Gesundheitsfragen bei Antragstellung umgehen sollten.
© privat
Sven Meschede, Versicherungsmakler bei Beihilfe Partner, im Interview

Pfefferminzia: Wie hat sich der Standard bei den Gesundheitsfragen in der PKV in den vergangenen Jahren entwickelt?

Sven Meschede: Hier gab es nur wenige Änderungen. So haben manche Versicherer den Abfragezeitraum verringert. Die Concordia etwa hat den Abfragezeitraum für ambulante Behandlungen vor kurzem von fünf auf drei Jahre und für stationäre von zehn auf fünf Jahre verkürzt. Im Großen und Ganzen ähneln sich Abfragezeiträume und Fragen jedoch sehr.

Gibt es spezielle Gesundheitsfragen für Beamten- und Beamtenanwärtertarife? 

Einige Versicherer stellen bei bestimmten Berufsbildern von Beamten kaum oder gar keine Gesundheitsfragen. Die Axa etwa fragt bei Polizeianwärtern nichts ab, da diese zuvor die Diensttauglichkeitsprüfung bestanden haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Anwärter Anspruch auf Heilfürsorge oder auf Beihilfe haben. Die Barmenia stellt für heilfürsorgeberechtigte Polizistenanwärter nur eine einzige Gesundheitsfrage. Ansonsten gibt es kaum Unterschiede zu anderen Zielgruppen.

Wie kann der Makler sichergehen, dass sein Kunde die Fragen korrekt beantwortet? 

Das ist ein schwieriges Thema. Grundsätzlich sollten Makler ihre Kunden recht detailliert nach Vorerkrankungen und Arztbesuchen befragen. Ich mache das generell immer im Erstgespräch vor dem Erstellen eines Vergleichs oder dem Vorbereiten der Antragsunterlagen. Dies erst bei der Antragsaufnahme zu besprechen wäre fahrlässig, weil sich bei 80 Prozent der PKV-Leads immer ein anzugebender Sachverhalt ergibt. Ein Profi klärt das immer vorab. Natürlich schützt das den Vermittler nicht davor, dass der Kunde einige Dinge vergisst. Aber das muss dann dem Kunden und nicht dem Vermittler angerechnet werden. Deswegen gehört ein Gesundheitsbogen auch immer zur erweiterten Dokumentation bei der Vermittlung einer PKV.

In welchen Fällen sollte ein Kunde vor der Beantwortung der Fragen seine Krankenakte von Ärzten anfordern? 

Die wenigsten Kunden, die von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln, wissen, was der Arzt exakt in der Patientenakte notiert. Deswegen sollte man immer einen Auszug daraus anfordern oder eine Leistungsabrechnungsaufstellung der GKV. Selbst wenn der Kunde weiß, wann er aus welchem Grund beim Arzt war, ist es möglich, dass der Arzt aus Gründen der Gewinnmaximierung andere, schwerwiegendere Diagnosen abrechnet. Aus einer einmaligen Bronchitis kann da schnell eine chronische Bronchitis oder etwas Vergleichbares werden.

Wie kommt der Makler konkret an die vollständige Patientenakte? Insbesondere wenn der Kunde über den fraglichen Zeitraum bei vielen Ärzten in Behandlung war und sich nicht mehr erinnert.

In der Regel schreibt der Makler alle Ärzte an, die der Kunde ihm mitteilt, und bittet jeweils um Zusendung einer Kopie der Patientenakte. Einfacher und schneller ist die Anforderung einer sogenannten Patientenquittung bei der gesetzlichen Krankenkasse des Kunden. Dort sind in einer tabellarischen Aufstellung sämtliche Arztbesuche, Ärzte und Diagnosen verzeichnet. Allerdings sind dort weder privat bezahlte Konsultationen, noch zusätzliche Leistungen, die der Patient selbst bezahlt hat – sogenannte IGEL-Leistungen – aufgelistet. Hierzu zählt zum Beispiel ein Besuch beim Heilpraktiker. Der Makler muss bei Verwendung der Patientenquittung also sichergehen, dass der Kunde nur bei Kassenärzten war und keine IGEL-Leistungen in Anspruch genommen hat.

Wie sollten Makler Risikovoranfragen in der PKV am besten vornehmen? 

Meiner Meinung nach immer anonym und bei allen Anbietern. Im Vorfeld formuliere ich die Risikovoranfrage und füge gegebenenfalls anonymisierte medizinische Unterlagen hinzu. Diese sende ich dem Kunden zur Freigabe zu und erst dann geht die Risikovoranfrage an die Versicherer per Mail.

Wie sinnvoll sind entsprechende Tools dafür? 

Meiner Erfahrung nach bringen Tools kaum einen Mehrwert, da diese nur bei ganz einfachen Standarderkrankungen oder normalem Body-Mass-Index (BMI) exakt sind. Manche Versicherer betrachten jeden Fall individuell. Fällt also nur ein Versicherer aus einem solchen Tool heraus, kann ich dem Kunden keinen kompletten Marktüberblick ermöglichen und muss dann ohnehin nochmal eine Risikovoranfrage erstellen. Daher verwende ich keine Tools. Auf direktem Wege kann ich zudem den Risikozuschlag individuell verhandeln oder Sonderentscheidungen zum Vorteil des Kunden erwirken.

Welche Rolle spielen psychische Diagnosen oder Behandlungen bei der Aufnahme in einen PKV-Tarif? 

Eine wichtige. Denn hier sind die Versicherer extrem pingelig geworden und der Anteil der Kunden, die schon einmal Behandlungen oder Therapien hatten, ist enorm gestiegen. Das betrifft nach meiner Erfahrung etwa jede achte bis zehnte Kundenanfrage. Hier sind die Abfragezeiträume mittlerweile bei der Mehrzahl der Versicherer auf zehn Jahre angehoben. Abgesehen von einzelnen positiven Ausnahmen bekommt man Kunden also fast nur über Tariföffnungsaktionen versichert.

Was raten Sie Maklern abschließend generell im Umgang mit Gesundheitsfragen in der PKV? 

So präzise wie möglich zu arbeiten und immer Kopien der Patientenakten des Kunden anzufordern. Natürlich erschwert das den Abschluss. Aber wenn Vermittler mehr auf ihre Abschlusscourtage schielen als auf das Wohl des Kunden, kommt es im Leistungsfall immer wieder zu Rücktritten der Versicherer wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Dann ist kaum noch etwas zu retten. Ich empfehle Vermittlern, die weniger als drei Mal monatlich zur PKV beraten, spezialisierte Maklerkollegen hinzuziehen und eine Teilung der Courtage zu vereinbaren. Ein zufriedener Kunde mit halber Courtage ist besser ist als ein stinksaurer Kunde, mit dem nie wieder ein Geschäft gemacht werden kann.

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Autor

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

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