Der Bundestag hat vor kurzem das Angehörigen-Entlastungsgesetz beschlossen. Dieses sieht vor, dass sich Angehörige Pflegebedürftiger erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro an den Pflegeheim-Kosten beteiligen müssen. Das Ziel des Gesetzes sei „richtig und wichtig“, so Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, gegenüber den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“.
Die Folge des Gesetzes sei aber, dass deutlich weniger Angehörige die Kosten der Pflege tragen würden. Auf die Städte kämen dadurch Mehrbelastungen von voraussichtlich 500 Millionen Euro pro Jahr zu. Einen Kostenausgleich sehe das Gesetz aber nicht vor, beklagt der Hauptgeschäftsführer.
„Deshalb ist es gut, dass die Koalitionsfraktionen zusätzlich fordern, dass der Bund die Kostenentwicklung für die Kommunen bis 2025 evaluieren muss“, sagt er. Die Mehrbelastungen müssten „vollständig ausgeglichen“ werden.
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