Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die neuen Rechengrößen zur Sozialversicherung veröffentlicht. Aus dem Referentenentwurf geht unter anderem hervor, wie sich die Beitragsbemessungsgrenzen und die Jahresarbeitentgeltgrenze ab 2023 verändern sollen. Der Versicherungsmakler Sven Hennig hat die wichtigsten Neuerungen in einer Grafik zusammengefasst.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 9. September 2022 den Referentenentwurf mit den neuen Rechengrößen zur Sozialversicherung veröffentlicht. Der Bundestag muss dem Entwurf noch zustimmen.
Hier geht es zum Blog-Beitrag von Sven Hennig auf online-pkv.de.
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