Es ist ein Hobby, dem immer mehr Menschen in Deutschland nachgehen: die Jagd. So hatten im Jahr 2018 schon 384.428 Menschen einen Jagdschein. Zehn Jahre zuvor waren es noch 350.881, wie aktuelle Daten des Deutschen Jagdverbands zeigen.
Ganz ungefährlich ist dieser Sport allerdings nicht. Immer wieder kann man in den Medien von teils schwerwiegenden Jagdunfällen lesen. 2018 beispielweise ereignete sich bei einer Drückjagd in der Oberpfalz ein bizarrer Fall: Ein 46 Jahre alter Jäger schoss auf ein Wildschwein, traf dieses auch. Die Kugel durchschlug das Tier aber, flog weiter in ein gerade vorbeifahrendes Auto und verwundete den 47-jährigen Beifahrer tödlich. Der Fall landete vor Gericht. Die Richter verurteilten den Schützen wegen fahrlässiger Tötung zu einer zwölfmonatigen Bewährungsstrafe und einer Entschädigungssumme von 20.000 Euro.
Genau wegen solcher Fälle ist eine Jagd-Haftpflichtversicherung in Deutschland für Jäger gesetzlich vorgeschrieben. „Die Aufgabe der Jagdhaftpflicht besteht darin, den Versicherungsnehmer vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden zu schützen, die er auf der Jagd verursacht“, erklärt Sandra Mierwaldt, bei der GVO Versicherung Direktionsbeauftragte für die Bereiche Jagd, Forst und Landwirtschaft.
„Die Mindestanforderung, die an eine Jagdhaftpflichtversicherung gestellt werden muss, ist dabei das Einhalten der gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungssummen. Diese sind heutzutage unverhältnismäßig niedrig“, so die Expertin weiter. Für Personenschäden betrage sie 500.000 Euro, für Sachschäden 50.000 Euro. Mierwaldt: „Daher sollte man eine wesentlich höhere Deckungssumme wählen.“
Besser sind höhere Deckungssummen
Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten Deckungssummen an, die deutlich darüber liegen – nicht selten bei 15 Millionen Euro und höher, wie etwa die Zurich zu berichten weiß. Bei Zurich liegen die Versicherungssummen bei 5 Millionen Euro in der Basisdeckung und bei 50 Millionen Euro in der Top-Deckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Wie hoch sollte die Deckungssumme idealerweise sein? „Wir empfehlen mindestens 5 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden“, sagt GVO-Frau Mierwaldt. Versicherungsvermittler Björn Ziplies, der das Portal jagdwaffenversicherungen.de betreibt, setzt weitaus höher an: „Meine Kundenempfehlung lautet prinzipiell, die höchsten Deckungssummen auszuwählen, die derzeit angeboten werden. Hier sprechen wir aktuell von 50 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.“
Welche wichtigen Bausteine sollte eine Jagdhaftpflichtversicherung noch aufweisen? Da viele Jäger mit Jagdhunden unterwegs sind, sollten sie auf Klauseln, die die Tiere betreffen, auch entsprechend Acht geben, sonst kann es im Schadenfall schnell zu Missverständnissen kommen, weiß Christoph von Weber Chrustschoff, Leiter der Bereichs Spezialversicherungen bei der Gothaer.
„Ein Beispiel hierfür ist die Definition des Begriffs ‚brauchbare Hunde‘ “, sagt der Experte. Die Gothaer definiert diesen folgendermaßen: „Ein Hund ist jagdlich brauchbar, wenn er eine entsprechende Brauchbarkeitsprüfung abgelegt hat oder zum Beispiel ein Hunde-Obmann, Hegeringleiter oder Revierpächter bestätigt, dass der Hund jagdlich geführt wird.“ Andere Versicherer dagegen bestehen auf Verbands- oder Brauchbarkeitsprüfungen.
Vorsicht vor Begrenzungen
Die jagdlich brauchbaren Hunde sind bei der Gothaer in unbegrenzter Zahl auch außerhalb der Jagdausübung mitversichert. Ebenso Welpen und Junghunde bis 36 Monate ohne Nachweis der Ausbildung. Der Verzicht auf die Begrenzung der Zahl der Hunde ist dabei nicht selbstverständlich, meist sind bis zu drei oder vier Tiere abgesichert.
Auch die Inter verzichtet in der Premium-Variante ihrer Jagdhaftpflichtpolice auf eine solche Begrenzung – und versichert auch ungeprüfte Hunde. Auch das ist nicht selbstverständlich. „In den meisten Deckungen sind jagdlich brauchbare beziehungsweise verwendbare Hunde versichert. Im Zweifel wird bei Schäden das Ergebnis der Brauchbarkeitsprüfung oder die Bescheinigung einer jagdlichen Organisation verlangt“, sagt Jens Reichert, Marktbeobachtung Komposit bei der Inter. „Bei Unklarheiten sollte vorab mit dem Versicherer geklärt werden, ob der Jagdhund versichert, gegen Zuschlag versicherbar oder eine ‚normale‘ Tierhalterhaftpflicht notwendig ist“, empfiehlt Reichert.
Forderungsausfalldeckung sollte eingeschlossen sein
Ein weiteres wesentliches Merkmal für einen gutes Jagdhaftpflichtprodukt ist der Einschluss der Forderungsausfalldeckung. „Sie kommt für solche Schäden auf, die dem Versicherungsnehmer durch das Verschulden anderer Jäger entstehen, wenn diese nicht ausreichend versichert sind“, erklärt Sandra Mierwaldt.
Als weitere wünschenswerte Merkmale stuft die Expertin unter anderem den Verzicht auf eine Selbstbeteiligung, eine Produkthaftpflicht für Wildfleisch, eine weltweite Deckung, den Betrieb von jagdlichen Einrichtungen wie Hochsitzen und den Versicherungsschutz für erlaubtes Erlegen oder Bejagen von Tieren, die nicht dem Jagdrecht unterliegen, ein.
Jäger sind auch selbst in Gefahr
Bei der Jagd passieren aber nicht nur Unfälle, die andere Menschen schädigen können. Auch der Jäger selbst kann sich verletzen, wie das Beispiel eines Mannes aus Nordrhein-Westfalen verdeutlicht. Er war bei einer Drückjagd Anfang November 2019 in Bad Berleburg von einem Hirsch überrannt und einige Meter mitgeschleift worden. Dabei zog sich der Jäger schwere Verletzungen im Hals- und Gesichtsbereich zu.
„Meines Erachtens ist eine Jagdunfallversicherung genauso wichtig wie eine passende Jagdhaftpflichtversicherung. Ich spreche meine Kunden grundsätzlich auf dieses Thema an“, sagt daher Versicherungsvermittler Ziplies.
Deckung sollte Zeckenbisse enthalten
Als einen unabkömmlichen Bestandteil dieser Policen schätzt Ziplies die Absicherung von Zeckenbissen und der damit verbundenen Krankheiten wie die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) oder eine Borreliose-Infektion ein. Ziplies: „Hierzu sollte genauestens das jeweilige Bedingungswerk geprüft werden. Der Schadentag muss der Tag sein, an dem der Arzt diese Krankheiten diagnostiziert hat. In vielen Bedingungswerken ist dies anders vereinbart – zum Nachteil des Kunden.“
Eine spezielle Jagdunfallversicherung ist laut Inter-Mann Reichert trotzdem nicht automatisch vonnöten. „Wir empfehlen eine ‚normale‘ Unfallversicherung mit Schutz rund um die Uhr. Die Leistungen und Versicherungssummen werden nach dem konkreten Bedarf der Kunden gewählt und abgesichert. In diesen Verträgen sind Schäden, die bei Ausübung der Jagd entstehen, automatisch mitversichert“, sagt er. Auch der Einschluss für Schäden zum Beispiel durch die Folgen von Zeckenbissen ließe sich bei normalen Unfallversicherungen machen und sei sinnvoll.