Die Nase läuft, die Augen jucken: Frühjahrszeit ist Heuschnupfenzeit. Doch nicht nur im Frühjahr. Manch einer leidet bis in den Spätsommer unter der weit verbreiteten Allergie, im schlimmsten Fall begleitet von asthmatischen Beschwerden. „Kann ich auch mit Heuschnupfen in die PKV?“, fragen Betroffene sich oft, wenn ein Wechsel in die private Krankenversicherung im Raum steht. Die Antwort lautet wie so oft: „Im Prinzip ja, aber…“
Diese Rolle spielt Heuschnupfen beim PKV-Antrag
Von der uneingeschränkten Annahme über Risikozuschläge bis hin zur kompletten Ablehnung ist eigentlich alles möglich. Dabei kommt es auch darauf an, wie genau die Versicherer den PKV-Antrag, beziehungsweise schon die anonyme Risikovoranfrage prüfen. Denn Heuschnupfen kommt in unterschiedlichen Schweregraden vor. Treten Beschwerden nur in einem kurzen Zeitraum auf und sind nicht gravierend? Leidet der oder die Betroffene über mehrere Monate? Müssen Medikamente eingenommen werden? Tritt vielleicht sogar allergisches Asthma auf? All das muss berücksichtigt werden, wenn es um die Frage geht, mit welchen Aufschlägen oder Ausschlüssen ein Antragsteller mit Heuschnupfen in die PKV aufgenommen werden kann.
Grundsätzlich ist ein Heuschnupfen oder eine andere Allergie kein Grund für eine Ablehnung. Fast immer werden aber Risikozuschläge erhoben, je nach Schwere der Allergie in Höhe von 10 bis 30 Prozent. Dabei wird ein Heuschnupfen von den Versicherern als ähnlich risikobehaftet eingestuft, wie zum Beispiel eine Hausstauballergie. Bei Allergien gegen bestimmte Nahrungsmittel liegen die üblichen Aufschläge etwas höher, oft zwischen 20 und bis zu 40 Prozent.
Mit Heuschnupfen in die PKV – ganz ohne Zuschläge?
Einige Gesellschaften nehmen Kunden mit Heuschnupfen oder anderen Allergien aber auch ohne Risikozuschläge auf, sofern es sich um milde und zeitlich eng begrenzte Symptome handelt. Experten raten allerdings, in diesem Fall zu prüfen, ob es im Vertrag bestimmte Leistungsausschlüsse gibt, beispielsweise bei der Kostenerstattung von Antiallergiemitteln. Auf der anderen Seite kann allergisches Asthma in Verbindung mit Heuschnupfen zu einer kompletten Antragsablehnung führen. Das kann auch dann passieren, wenn der Kunde gerade eine Hypersensibilisierung gegen seine Beschwerden macht. Ebenfalls möglich: Der Versicherer lehnt zunächst ab und prüft nach der Sensibilisierung erneut. Oft steht dann trotz Heuschnupfen einer Aufnahme in die PKV nichts im Wege.