Laut Versicherungsjournal gab es folgende inhaltliche Korrekturen in den Versicherungsbedingungen des GDV:
• Die Bedingungen zur Unfallversicherung hat der GDV der aktuellen Rechtslage angepasst
• Die Fristen für die Geltendmachung von Invalidität sind auf 15 Monate vereinheitlicht
• Die Bestimmungen über den Stornoabzug lassen nun nicht mehr die Auslegung zu, dass der Kunde die Angemessenheit des Abzuges beweisen muss
Neu aufgenommen hat der Verband:
• Zusätzliche Leistungsarten wie die Unfallrente, den Ersatz von Bergungskosten und die Leistungen für kosmetische Operationen
• In Rechtsschutz-Policen kamen der Opfer-Rechtsschutz und die Mediationsklausel hinzu
Hingegen gestrichen hat der GDV:
• Das Genesungsgeld
• Formulierungen, die in der Praxis nicht vorkommen (Beispiel: „Unfälle mit Raumfahrzeugen“)
Aufgrund des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) hat der GDV zudem die Bedingungen für Lebensversicherungen und private Rentenpolicen angepasst. Auch Entscheidungen des Bundesgerichtshofs gingen hier mit ein. Das gelte vor allem für den Warnhinweis, dass die Kündigung beziehungsweise die Beitragsfreistellung mit Nachteilen verbunden sein kann, schreibt das Versicherungsjournal.
Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.