Bemessungsgrenzen steigen ab 2017

Besserverdiener müssen höhere Sozialabgaben zahlen

Wer in Deutschland zu den Besserverdienern zählt, muss ab 2017 mehr Sozialabgaben abführen. Grund hierfür sind steigende Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Das sieht ein Entwurf des Bundessozialministeriums vor.
© dpa/picture alliance
Die Deutsche Rentenversicherung in Berlin.

Sollte der Entwurf vom Kabinett beschlossen werden, steigt die Versicherungspflichtgrenze für die Krankenversicherung im kommenden Jahr von derzeit 56.250 Euro auf ein Brutto-Jahreseinkommen von 57.600 Euro beziehungsweise von 4.687,50 Euro auf 4.800 Euro monatlich. Wer diese Einkommensgrenze überschreitet, erhält Zugang zur privaten Krankenversicherung.

Wer gesetzlich krankenversichert ist, muss Sozialbeiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung künftig bis zu einem Brutto-Monatseinkommen von 4.350 Euro zahlen (derzeit 4.237,50 Euro). Erst nach Überschreiten dieser Grenze werden die erhobenen Beiträge gedeckelt und steigen nicht weiter an.

Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt im Westen voraussichtlich auf ein Brutto-Monatseinkommen von 6.350 Euro (bislang 6.200 Euro), im Osten soll die Grenze von 5.400 Euro auf 5.700 Euro angehoben werden.

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