Wer in Deutschland zu den Besserverdienern zählt, muss ab 2017 mehr Sozialabgaben abführen. Grund hierfür sind steigende Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Das sieht ein Entwurf des Bundessozialministeriums vor.
Sollte der Entwurf vom Kabinett beschlossen werden, steigt die Versicherungspflichtgrenze für die Krankenversicherung im kommenden Jahr von derzeit 56.250 Euro auf ein Brutto-Jahreseinkommen von 57.600 Euro beziehungsweise von 4.687,50 Euro auf 4.800 Euro monatlich. Wer diese Einkommensgrenze überschreitet, erhält Zugang zur privaten Krankenversicherung.
Wer gesetzlich krankenversichert ist, muss Sozialbeiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung künftig bis zu einem Brutto-Monatseinkommen von 4.350 Euro zahlen (derzeit 4.237,50 Euro). Erst nach Überschreiten dieser Grenze werden die erhobenen Beiträge gedeckelt und steigen nicht weiter an.
Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt im Westen voraussichtlich auf ein Brutto-Monatseinkommen von 6.350 Euro (bislang 6.200 Euro), im Osten soll die Grenze von 5.400 Euro auf 5.700 Euro angehoben werden.
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