BdV unterliegt Minerva

Erfolgsabhängige Vergütung bei PKV-Tarifwechsel-Beratung rechtens

Der Versicherungsberater Minerva darf ein Erfolgshonorar im Rahmen einer PKV-Tarifwechsel-Beratung verlangen. Das hat das OLG München in einem Berufungsverfahren entschieden und damit die Klage des Bundes der Versicherten abgewiesen. Hier kommen die Details.
© dpa/picture alliance
In der Berufung vor dem OLG München obsiegte der Versicherungsberater Minerva und wies die Klage des Bundes der Versicherten ab.

Der Versicherungsberater Minerva darf mit Kunden, die zum PKV-Tarifwechsel gemäß Paragraf 204 VVG beraten werden, auch weiterhin ein Erfolgshonorar vereinbaren. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München in einem Berufungsverfahren entschieden (Az.: 6 U 2157/18). Geklagt hatte der Bund der Versicherten (BdV) (wir berichteten).

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Was ist geschehen?

Dem BdV war das Geschäftsmodell von Minerva ein Dorn im Auge, weil dieses nur im Falle einer erfolgreichen Tarifwechsel-Beratung ein Honorar vorsieht. Die Beratung durch Minerva erfolgt in der Form, dass dem Kunden anhand einer gutachterlichen Gegenüberstellung dargestellt wird, ob es für ihn lohnendere Zieltarife gibt. Der Kunde zahlt laut Minerva nur, „wenn ein lohnender Tarif nachgewiesen wird und es zum Tarifwechsel kommt, ansonsten bleibt die Beratung kostenfrei“.

Der BdV mahnte Minerva im Februar 2017 ab, weil die erfolgsabhängige Vergütung aus Sicht der Verbraucherschützer nicht sachgerecht sei. Das Honorar bemesse sich letztlich danach, wie hoch eine Ersparnis bei einem neuen Tarif ausfalle, so die Begründung. Dies konterkariere eine unabhängige und ergebnisoffene Beratung, befand BdV-Chef Axel Kleinlein. Nachdem die Abmahnung durch den Verein nicht zum Ziel führte, klagten die Verbraucherschützer erfolgreich auf Unterlassung.

Das Urteil

In der Berufung vor dem OLG München obsiegte nun der Versicherungsberater und wies die Klage des BdV ab. Die Richter sahen die Tarifwechselberatung als Versicherungsvermittlung an, für die gemäß IDD-Umsetzungsgesetz keine Einschränkung der Honorierungsart gelte.

Minerva dürfe daher im Zusammenhang mit einem Tarifwechsel nach Paragraf 204 VVG eine erfolgsbezogene Vergütung verlangen, „wobei eine solche im Streitfall nur anfällt, wenn es zu einem Tarifwechsel kommt, ansonsten bleibt die bloße Beratungsleistung kostenlos“, stellten die Richter klar.

Minerva-Geschäftsführer Nico Ferrarese gab sich nach dem Urteil erleichtert: „Ohne Erfolgshonorare nehmen die meisten Kunden aufgrund des Kostenrisikos davon Abstand, einen Rechtsberater zum Tarifwechsel zu beauftragen. Und die Versicherer könnten weiterhin überteuerte Beiträge erheben – das wollen wir nicht und dafür haben wir vor Gericht gekämpft“, wird Ferrarese in einer Mitteilung des Unternehmens zitiert.

>>> Im Pfefferminzia-Interview nimmt Nicola Ferrarese ausführlich zum Urteil Stellung.

Der BdV will es bei diesem Urteil aber nicht bewenden lassen. „Wir sehen die besondere Stellung der Versicherungsberater nicht genügend gewürdigt und werden daher Revision beim Bundesgerichtshof einlegen“, kündigte BdV-Chef Kleinlein in einer Mitteilung an.

Sollte der BGH die Sichtweise des Oberlandesgerichts bestätigen, sei die Politik gefordert „Klarheit über die Rolle der Versicherungsberater zu schaffen“, ergänzte Kleinlein. Demnach würden erfolgsabhängige Honorare zu Fehlanreizen führen und eine unabhängige Beratung gefährden. Dabei sei diese doch „vielfach politisch gewünscht“, so Kleinlein.

Autor

Lorenz

Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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