Allianz regelt Bestandsübertragung neu

Für die Übertragung eines PKV-Bestands vom Vertreter zum Makler will sich die Allianz zukünftig der üblichen Vorgehensweise am Markt anpassen. Für Makler bedeutet das: Sie arbeiten bald nicht mehr umsonst.
Allianz Zentrale: Ein Geschäftsbrief der Allianz verbessert die Bedingungen für Makler

Wie das Portal Portfolio International berichtet, erhalten Makler ab sofort auch dann Betreuungscourtagen für private Krankenversicherungsverträge der Allianz (APK), wenn der Versicherte die Police ursprünglich bei einem Allianz-Vertreter abgeschlossen hat. Bisher konnten Makler zwar in diesen Fällen APK-Verträge betreuen, erhielten jedoch keine Courtage dafür. Diese Informationen hat das Portal aus einem Geschäftsbrief der Allianz entnommen.

Der Haken: Makler werden wohl keine rückwirkende Zahlung fordern können. Die neue Regelung soll eher schrittweise eingeführt werden. So gelte sie zunächst nur für neue, erstmalig vorgelegte Betreuungswechselwünsche ab 15. September. Vertragsänderungen oder Tariferweiterungen seien aus Sicht der Allianz keine Betreuungswechsel. Ab März 2015 sollen Makler dann auch für ältere APK-Bestandsverträge Geld von der Allianz bekommen.

Ob die Allianz das neue Courtage-Verfahren auch auf andere Versicherungssparten überträgt, ist bislang unklar.

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