Tod in Ostsee vorgetäuscht

Mutmaßlicher Versicherungsbetrüger aus U-Haft entlassen

Im Kieler Betrugsprozess um einen vorgetäuschten Tod in der Ostsee ist der Hauptangeklagte aus der Untersuchungshaft freigelassen worden. Wie der NDR berichtet, sah das Gericht keinen dringenden Tatverdacht mehr. Der 53-Jährige soll zusammen mit seiner Frau und seiner Mutter versucht haben, Versicherungen um mehrere Millionen Euro zu betrügen.
© picture alliance/dpa | Frank Molter
Die Prozessteilnehmer im Schwurgerichtssaal im Landgericht Kiel.

Weil es keinen dringenden Tatverdacht mehr sieht, hat das Kieler Landgericht den Haftbefehl gegen einen mutmaßlichen Versicherungsbetrüger aufgehoben und ihn aus der Untersuchungshaft entlassen. Die Anklage kündigte bereits Beschwerde gegen den Beschluss an.

Der 53-Jährige soll einen tödlichen Bootsunfall vorgetäuscht haben, um die Auszahlung von 14 Lebens- und Unfallversicherungen in einer Gesamthöhe von mehr als 4,1 Millionen Euro an seine Frau und seine Mutter zu erreichen. Der Kieler war im Oktober 2019 vermisst gemeldet worden, nachdem sein gekentertes Motorboot vor Schönberg (Kreis Plön) in der Ostsee gefunden worden war.

Unfallboot war manipuliert

Nach NDR-Informationen ergaben die Ermittlungen jedoch, dass das Boot manipuliert worden war und der Vermisste vor dem vermeintlichen Unfall mehrere Lebensversicherungen in Millionenhöhe zugunsten seiner Frau und seiner Mutter abgeschlossen hatte. Spuren führten schließlich nach Schwarmstedt in Niedersachsen, wo der mutmaßliche Betrüger auf dem Dachboden im Haus seiner Mutter festgenommen werden konnte.

Weil zum Zeitpunkt der Festnahme noch keine Versicherungsprämien ausgezahlt worden waren, plädierte die Verteidigung Medienberichten zufolge auf Freispruch. Die Schwelle zur Strafbarkeit wegen versuchten Versicherungsbetrugs sei noch nicht überschritten gewesen, argumentiert sie. Die Staatsanwaltschaft fordert dagegen vier Jahre Haft für den 53-jährigen Ehemann und zwei Jahre und zehn Monate für seine gleichaltrige Frau. Der Fall der Mutter wird gesondert behandelt.

Mann wurde nie für tot erklärt

Nach Ansicht der Kammer ist der Vorwurf des versuchten Versicherungsbetrugs nicht mehr eindeutig, weil 13 der in Frage stehenden Versicherer das Geld erst zahlen würden, wenn eine amtliche Sterbebescheinigung vorgelegt werde. Diese Urkunde gebe es aber nicht, weil der Mann offiziell nie für tot erklärt worden sei. Nur eine Versicherung verlange diese Bescheinigung nicht pauschal. Ein Urteil wird für den 10. Februar erwartet.

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Autor

Achim

Nixdorf

Achim Nixdorf war von April 2019 bis Mai 2024 Content- und Projekt-Manager bei Pfefferminzia. Davor arbeitete er als Tageszeitungs- und Zeitschriftenredakteur mit dem Fokus auf Verbraucher- und Ratgeberthemen.

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