Wasser- und Brandschaden

Til Schweiger gewinnt vor Gericht gegen Hiscox

Schauspieler und Regisseur Til Schweiger hat einen mehrjährigen Rechtsstreit gegen die Hiscox gewonnen. Inzwischen geht es – auch wegen des Zinseszinseffekts – um fast eine halbe Million Euro.
Schauspieler und Regisseur Til Schweiger: Urteil in München
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Schauspieler und Regisseur Til Schweiger: Urteil in München

Eigentlich soll der Versicherer Hiscox dem Schauspieler und Regisseur Til Schweiger knapp 386.000 Euro zahlen. Das urteilte das Landgericht München I (Aktenzeichen: 23 O 18729/19). Weil der Rechtsstreit aber schon über sechs Jahre geht, ziehen die Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins die Summe auf rund 480.000 Euro hoch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ob die Hiscox dagegen vorgehen will, verrät sie nicht. Darauf angesprochen erklärt sie, dass sie sich grundsätzlich nicht zu gerichtlichen Verfahren äußert. Zu Verträgen teilt sie aus Gründen des Datenschutzes und der Vertraulichkeit nichts mit.

Was war geschehen? Schweiger hatte für seinen Nebenwohnsitz in Berlin bei der Hiscox mehrere Policen abgeschlossen. Eine „Versicherung für Gebäudeeinbauten“ über 300.000 Euro und einem Selbstbehalt von 1.000 Euro je Schadenfall. Sowie je eine Versicherung für Hausrat, Kunst- und Wertgegenstände über 250.000 Euro für die erste Wohnung und 200.000 Euro für die zweite Wohnung. Wobei die zweite Wohnung über der ersten liegt. Auch dort beträgt der Selbstbehalt 1.000 Euro.

Ursache des Streits sind zwei Schäden kurz nacheinander in der unteren Wohnung. Im Juli 2014 gab es einen Rohrbruch, bei dem das Wasser auch in die Bausubstanz sickerte. Als Schweiger im März 2015 die Heizung nach dem Schaden wieder in Betrieb nehmen wollte, brannte es. Auch der Brand beschädigte Inventar und Bausubstanz. Die Hausratversicherung zahlte 2016.

Doch das reichte wohl nicht aus. Denn Schweiger führte noch zahlreiche weitere Kosten an, die er alle auf den Wasserschaden und folgenden Brand zurückführte. Unter anderem für:

  • Bodenaufbau
  • Elektro- und Sanitärinstallationen
  • Innendesign
  • Architekt
  • Gutachten und Planung

Insgesamt verlangte er somit 542.500 Euro plus Zinsen von der Versicherung.

Die Hiscox hielt dem entgegen, dass der Fall verjährt sei. Außerdem habe sie den Schaden bereits umfassend reguliert, und man müsse auch Vorschäden berücksichtigen.

Am Ende gaben die Richter dem Schauspieler zum großen Teil recht. Die vorgelegten Rechnungen für die Sanierungsmaßnahmen seien „weitestgehend plausibel“. Insgesamt überstiegen sie die Versicherungssumme von 300.000 Euro deutlich, weshalb es auf Details nicht mehr ankam.

Die tatsächlich maßgebliche Urteilssumme von rund 386.000 Euro entsteht durch zusätzlich angefallene Baunebenkosten, die Hiscox ebenfalls übernehmen soll. Andere von Schweiger angegebene Kosten lehnte das Gericht hingegen ab. Tatsächlich besteht ein großer Teil des Urteilstextes aus einzeln aufgeführten Positionen, denen die Richter entweder zustimmten oder eben nicht.

Am Ende stand eine Summe von exakt 386.929,57 Euro fest. Und von denen zog das Gericht den Selbstbehalt ab: 1.000 Euro.

Die Richter äußerten sich übrigens auch zu dem Einwand, dass der Anspruch verjährt sei. Demnach beträgt die Frist drei Jahre und begann Ende 2016 (in dem Jahr zahlte die Hausratversicherung). Die Klage wurde am 30. Dezember 2019 eingereicht – also gerade noch pünktlich. Laut Medienberichten hatten sich Gutachten und Dokumentation der Schäden so lange hingezogen.

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Autor

Andreas

Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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