Neue Kolumne

Praxis in Versicherungsvertriebs- und -gesellschaftsrecht

Ein neuer Pfeffi-Kolumnist ist am Start! Rechtsanwalt Michael Semder aus Hamburg schreibt ab sofort über rechtliche Themen und aktuelle Urteile aus dem Vertrieb. Zum Beispiel über einen Unternehmenskauf, der am Anfang recht einfach aussah. Am Anfang.
Expertenbild eines Mannes mit Brille, professionell und vertrauenswürdig, im Büro.
© Privat
Rechtsanwalt und Pfeffi-Kolumnist Michael Semder aus Hamburg

Liebe Leser,

der Einstieg in eine neue Kolumne schwankt immer zwischen den Problemen des Kolumnisten, einen geeigneten Einstieg zu finden, und den Erwartungen der Leser. Als Tipp der Redaktion für Kolumnen bekam ich: „Im Zweifel fangen Sie doch einfach mit dem zweiten Absatz an – alter Journalistentrick.“

Das würde ich ab der nächsten Kolumne gerne beherzigen – dann käme jedoch ein fachliches Thema an dieser Stelle umso überraschender. Aus diesem Grund mache ich es wie in jedem guten Gespräch: Ich stelle mich kurz vor und erkläre, was ich mit dieser Kolumne vorhabe.

Mein Name ist Michael Semder, ich bin Kanzleiinhaber und Rechtsanwalt in Hamburg (Kanzlei Semder Lindner) und berate spezialisiert im Versicherungsvertriebsrecht und Gesellschaftsrecht. Als Aufsichtsrat einer Versicherung, langjähriger Anwalt eines großen Maklerpools sowie Sparringspartner vieler Einzelmakler und Maklerhäuser erlebe ich täglich neue Dinge – vieles wiederholt sich auch.

Diese Erfahrungen möchte ich Ihnen mit dieser Kolumne zugänglich machen. Der Spagat wird dabei nicht ganz leicht: Manche Makler beenden gerade ihre Karriere und suchen einen Nachfolger, andere beginnen sie und bauen neue Strukturen auf. Viele Makler berate ich beim Verkauf ihrer Unternehmen oder Bestände, andere dagegen beim Kauf ihrer ersten Bestände. Und dazu kommt der Alltag, der für die einen aus Wechseln und Wettbewerbsverboten, für die anderen aus Bestandsübertragungen und Code-of-Conduct-Verfahren besteht.

Möchten Sie wissen, was ich gerade auf dem Tisch habe, als ich diese Kolumne schreibe? Den gescheiterten Kauf eines Maklerunternehmens. Der Grund war ein Klassiker: Die Mandanten waren sehr froh über einen kurzen Vertrag. Der Anwalt und der Notar hatten die Angelegenheit schnell vom Tisch, und niemand merkte, dass beide Parteien geflissentlich aneinander vorbeigeredet hatten.

Der Käufer hatte eigentlich nur Interesse am Bestand des Maklerunternehmens – lässt das aber nicht in den notariellen Kaufvertrag reinschreiben. Was denken Sie – kann man jetzt noch mit E-Mails und Gesprächsnotizen aus der Verhandlungsphase argumentieren? Der Verkäufer legte vor dem Kauf noch nicht mal BWA und Jahresabschluss vor – der Käufer traute aber seinen Aussagen – wem wird das jetzt wohl auf die Füße fallen?

Als wäre das nicht genug, vereinbarten beide Parteien ein sogenanntes „cash and debt-free“ – und der Verkäufer hatte völlig falsche Vorstellungen, was das nun alles beinhaltete. Wenn man weiß, die Parteien verstanden sich miss – darf man den Verkäufer noch am Notarvertrag festhalten?

Klage ist schon eingereicht, beide Parteien haben Anwälte, Schriftsätze werde geschrieben, die Zündschnur ist kurz. Was macht man in so einem Fall? Immer den Kollegen auf der anderen Seite anrufen und versuchen, einen Kompromiss zu finden. Zum Glück erscheint der Kollege sehr vernünftig und zugänglich, das gibt Mut, hier noch vor der mündlichen Verhandlung einen Vergleich zu finden. Der Ausgang ist offen – ich werde berichten.

Dies beschreibt eine meiner Kernaufgaben als Anwalt, die gar nicht juristisch ist: sicherzustellen, dass die Parteien über dasselbe sprechen und alle wirklich wichtigen Punkte besprochen haben. Ich bleibe auf Details fokussiert, auch wenn alles schnell gehen muss und der Mandant das dritte Mal betont, dass sich die Parteien ja wirklich einig sind und sich vertrauen. Gerade für die Kontrolle der Vollständigkeit muss man als Anwalt die Branche gut kennen.

In dieser Kolumne werden Sie also von meinen Erfahrungen, neuen Gerichtsentscheidungen und Entwicklungen sowie grundlegenden Strukturen lesen können.

Wie immer, wenn man sich vorstellt, sind Sie nun an der Reihe. Wenn Sie konkrete Ideen oder Wünsche an mich oder diese Kolumne haben oder auch nur einen privaten Austausch wünschen, sprechen Sie mich an. Namen werden in dieser Kolumne nicht genannt und Sachverhalte so verändert, dass auch das Umfeld mitlesen kann.

Womit ich nächstes Mal in die Inhalte einsteige? Mal sehen – vielleicht bleibe ich bei zu kurzen Verträgen; vielleicht fange ich bei dem an, was die GenZ passives Einkommen nennt – die Bestandspflegeprovision. Ab jetzt lesen wir uns monatlich. Ich freue mich.

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