Nachzahlung von rund 20 Millionen Euro

Deutsche Rentenversicherung gegen Bordellbetreiber

Prostituierte, die in einem Bordell arbeiten, können sozialversicherungspflichtig sein. Ein entsprechendes Urteil fällte jüngst das Sozialgericht Düsseldorf. Der Bordellbesitzer muss nun Sozialversicherungsbeiträge und Säumniszuschlag in mehrfacher Millionenhöhe berappen.
1426082479.Prostituierte_Bordell_Getty-1
© Getty Images
Prostituierte können sozialversicherungspflichtig sein.

Hier geht es zum Artikel.

Mehr zum Thema

KFZ-Versicherung: Die Favoriten der Vema-Makler

Bald beginnt sie wieder, die große KFZ-Wechsel-Saison. Und wie die Maklergenossenschaft Vema feststellt: Nur wenige…

Warum jede Frau sofort im Vertrieb anfangen sollte

Du hast im Vertrieb niemals Feierabend, oder? Wie machst du das eigentlich, wenn du so…

So verhindern Makler, dass Kunden im Ruhestand in ein Loch fallen

Der Übergang in den Ruhestand gilt als einer der größten Brüche im Leben. Die Vorsorge-…

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert