Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert die finanziellen Folgen des Einkommensverlustes ab, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen für sechs Monate nur noch zur Hälfte meinen Beruf ausüben kann. Als Hausfrau oder Hausmann habe ich keinen Chef, bekomme kein Geld oder zahle Steuern. Es deckt sich also nicht unbedingt mit dem, was landläufig als Beruf bezeichnet wird.
Es steht außerfrage, dass Hausmänner und -frauen die wahrscheinlich wichtigste Aufgabe überhaupt erfüllen und dafür viel zu wenig Respekt bekommen. Aber unter einem Beruf stellen wir uns trotzdem erstmal was vor, wofür wir bezahlt werden und für gewöhnlich das Haus verlassen. Durch das Corona-Virus verschwimmen jetzt die Grenzen etwas, weshalb ich mir mal ein paar Gedanken dazu gemacht habe, wie Hausfrauen und Hausmänner in der BU-Versicherung zu versichern sind.
In der Berufsunfähigkeitsversicherung ist grundsätzlich nicht der Beruf, das Berufsbild oder die Stellenbeschreibung versichert, sondern die tatsächlich im Arbeitsalltag ausgeübten Tätigkeiten. Also könnte ich als Hausmann/Hausfrau dem Versicherer erklären, wie groß mein Haus und mein Garten ist, was ich so jeden Tag mache und dann kann der Versicherer mein Risiko einschätzen. Viele Versicherer haben auch kein Problem damit, einer Hausfrau oder einem Hausmann eine BU-Absicherung anzubieten.
Die Prämien sind recht hoch, weil die Tätigkeiten eines Hausmannes oder einer Hausfrau eher körperlich geprägt sind, und die Erziehung eines Teenagers sicherlich auch psychisch herausfordernd ist. Was passiert aber, wenn ich während der Vertragslaufzeit einen anderen Beruf ergreife und später wieder Hausfrau/Hausmann werde?
In den Bedingungen steht, dass auch nach dem endgültigen Ausscheiden aus dem Berufsleben mein zuletzt ausgeübter Beruf geprüft wird. Und aus dem Berufsleben scheide ich nicht aus, wenn ich arbeitssuchend bin. Ich scheide nur aus, wenn ich eine Rente wegen Alters oder Erwerbsminderung beziehe oder mich willentlich dazu entschließe, nie mehr eine Arbeit zu suchen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) sagt, dass der Hausmann/die Hausfrau nur dann als Beruf in der Berufsunfähigkeitsversicherung gilt, wenn ich mich willentlich dazu entscheide. Der versicherte Beruf ist immer der, den ich willentlich und auf Dauer ausübe. Auf Dauer ist dabei nicht so genau definiert.
Jetzt ist eben die Frage, ob ich Hausmann/Hausfrau sein kann und auch darauf im Leistungsfall geprüft werde oder ob der Versicherer den letzten Beruf, mit dem ich Geld verdient habe, prüfen darf – weil es eben so in den Bedingungen steht. Denn unabhängig davon, ob Hausmann/Hausfrau ein Beruf im Sinne der BU-Versicherung ist, bin ich als Hausmann/Hausfrau aus dem Berufsleben ausgeschieden. Ich beziehe kein Arbeitslosengeld oder ähnliches.
Allerdings scheint es nicht fair, wenn die Hausfrau oder der Hausmann bei Vertragsschluss wie jeder andere Beruf behandelt wird, dann aber im Leistungsfall unter Umständen nicht berücksichtigt wird, wenn ich zwischendurch einer anderen Tätigkeit nachgegangen bin.
Noch problematischer wird es bei Kurzarbeit. Hier kommt es darauf an, ob ich freiwillig und auf Dauer die Gehaltseinbuße hinnehme. Ansonsten müsste mein Beruf UND meine Tätigkeit als Hausmann/Hausfrau geprüft werden.
Unterm Strich ist eine Absicherung der Hausfrau oder des Hausmannes gegen BU dem Grunde nach sinnvoll, da ja der Ausfall der Arbeitskraft kompensiert werden muss, was wiederum zu finanziellen Einbußen führt. Allerdings müsste entweder vom BGH oder in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen eindeutiger geklärt werden, wie und unter welchen Umständen die Hausfrauen- und Hausmanntätigkeit im Leistungsfall geprüft wird.
Eine interessante Frage wäre dabei, ob die Tätigkeiten eines Singles schon darunterfallen oder ob ich das erst „beruflich“ mache, wenn ich den Haushalt auch für Partner und/oder Kinder führe. Da müsste man mal ausführlich drüber nachdenken.
Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.