Kolumne

Diese neuen Modelle der Maklerrente bringt 2020

Der Maklermarkt bewegt sich angesichts der demografischen Situation immer schneller, stellt Unternehmensberater Peter Schmidt fest. Immer mehr Makler der Generation 55plus befassten sich mit dem Thema Nachfolge. Sie müssten dabei die Entscheidung fällen, ob Verkauf, Übergabe oder Maklerrente der persönlich richtige Weg seien. Welche Neuerungen es hier gibt, beleuchtet Schmidt in seiner neuen Kolumne.
Beratungsszene: Bei der Wahl einer geeigneten Maklerrente gilt es einiges zu beachten.

Die demografische Situation bei Versicherungsvermittlern ist bekannt. Inzwischen wird das Durchschnittsalter von freien Vermittlern bei über 53 Jahren vermutet. Der Anteil der über 60-Jährigen steigt. Bei einigen Maklerpools überschreitet der Anteil der Partner 60plus jetzt bereits die Schwelle von mehr als 25 Prozent. Darunter zwischen 10 und 15 Prozent Makler über dem 70. Lebensjahr. Damit wird für manchen Pool das Thema Bestandserhalt in den eigenen Reihen immer dringender.

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Maklerrente als ein Nachfolge-Modell

In Vorträgen bei Maklerveranstaltungen vor Ort erörtere ich zirka 15 verschiedene Nachfolge-Varianten, darunter die Vor- und Nachteile von Maklerrenten. Demnächst auch wieder zu Maklerforen an vier Standorten bundesweit mit Unterstützung des Berliner Rechtsanwalts Norman Wirth, der zu News rund um das Maklerrecht sprechen wird, und Olaf Czinna, SEB-Steuerberatung, der das steuerliche Thema von Bestandsverkäufen und -verrentungen erörtert.

Inzwischen gibt es etwa zehn verschiedene Anbieter von Maklerrenten für deutsche Makler. Die Maklerrenten als Form der Nachfolge werden überwiegend von Maklerpools angeboten. Ob die Maklerrente für den Makler wirklich eine interessante Alternative zum Verkauf darstellt, ist immer im Einzelfall zu prüfen und zu entscheiden. Die Entscheidung ist nach Prüfung folgender Punkte durch den Makler zu treffen:

  • Alter, Gesundheit, individuelle Situation
  • Umfang und Zusammensetzung des Bestands
  • Wert des Bestands oder der Firma
  • Gesellschaftsform der Maklerfirma
  • Umfang und Qualität der Verträge mit Kunden
  • Wunsch nach Mitwirkung nach Verrentung
  • Gewünschtes Betreuungsmodell für die Kunden
  • Steuerliches Szenario nach Verrentung

Unterschiede zwischen den Modellen

Die Maklerrenten der verschiedenen Anbieter unterscheiden sich teilweise gravierend und spiegeln auch die Zielrichtung der jeweiligen Anbieter wider. Gemeinsam ist allen, dass besonders Sachbestände privat und Kunden, die sich online betreuen lassen, im Fokus stehen. Maklerfirmen als GmbH, Gewerbebestände und auch Finanzdienstleistungsprodukte werden für Verrentungsmodelle eher nicht gewünscht.

Größere Unterschiede gibt es auch bei den garantierten Laufzeiten, Möglichkeiten der Hinterbliebenenvarianten und angerechneten Kosten für die Pflege des Bestands. Einige weitere Differenzierungsmerkmale seien kurz aufgeführt:

  • Berechnungsgrundlage (Sparten)
  • Prozentuale Höhe über die Laufzeit
  • Berücksichtigung von Stornierungen
  • Aktive Eingriffe in den Bestand
  • Betreuungsart der Kunden nach Übergabe
  • Die Besicherung längerfristiger Verrentungen

Inzwischen gibt es mehrfach Versuche, eine Vergleichbarkeit zwischen den Rentenmodellen herzustellen. An dieser Stelle sei auf den Vergleich bei Fonds professionell Online aus dem Vorjahr verwiesen, in dem zumindest die Maklerrenten von vier Anbietern verglichen wurden. Für den interessierten Makler ist es aber wichtig, sich mit den hier genannten Punkten intensiv zu befassen und sich externes Know-how einzuholen. Warum?

Schauen wir uns drei Beispiele an, die die Materie etwas genauer beleuchten:

1: Einige Modelle der Maklerrenten garantieren die Zahlung von 100 Prozent oder 90 Prozent der eingehenden Bestandscourtagen als Basis für eine Verrentung. Doch bei diesen Prozentsätzen bleibt es nicht, wenn davon noch ein Service-Gebühr als Festbetrag oder prozentual abgezogen wird. Somit kann ein anderes Maklerrenten-Modell mit einem niedrigeren Garantieprozentsatz durchaus attraktiver sein.

2: Die Aufgabe des Gewerbes und damit der Entfall der Registrierung als Makler wird unterschiedlich behandelt und geht von notwendiger vollständiger Aufgabe der Tätigkeit bis zur möglichen oder gewünschten Mitarbeit nach dem Tag X der Übergabe aus. Zwischenmodelle für den Ruheständler sind auch zu finden. Die Motivlage der Anbieter der Maklerrenten für den Grad der Mitwirkung ist jeweils nachvollziehbar, sollte aber vom Makler vor seiner Entscheidung berücksichtigt werden.

3: Für viele Makler ist ein Modell Maklerrente ein „No Go“, wenn seine Kunden, die ja oft in der Nachbarschaft, im eigenen Dorf, der Heimatstadt oder in der Region wohnen, nur online betreut werden. So sehr diese Methode der Kundenbetreuung auch effektiv und zeitgemäß sein mag, gefällt dieser Service manchem Kunden nicht. In diesem Merkmal differenzieren sich die Anbieter stark. So gibt es spezielle Abteilungen oder Mitarbeiter, die sich um solche Bestände kümmern bis hin zu rein digitalen Modellen per App, Homepage oder Robo-Admin.

Die Modelle für Maklerrente* sind ständig in Bewegung

* Die dargestellten Leistungen der einzelnen Modelle der Maklerrente stellen nicht den vollständigen Leistungsumfang dar und wurden auszugsweise vorgestellt. Aktuelle Änderungen sind möglich, für die der Verfasser keine Haftung übernehmen kann.

Seit die SDV AG mit ihrer Makler-Garantierente 2015 erstmalig auf den Markt kam, hat sich viel in Sachen Maklerrenten getan. Immer wieder haben Anbieter nachgebessert, teilweise voneinander kopiert und neue Details in die Modelle eingearbeitet. Aus diesem Prozess haben andere Anbieter gelernt und eigene Modelle entwickelt. Hilfreich für die anhaltende Metamorphose der Maklerrenten waren auch die Versuche einer einheitlichen Klärung der Frage der Versteuerung der Maklerrenten durch die Makler.

Blau direkt reicht inzwischen an mehr als 40 Makler die sogenannte Simplr-Maklerrente aus, wie Dirk Henkies, Leiter Vertriebsservice Maklerrente, auf Anfrage mitteilte. Neu ist, dass der Lübecker Maklerpool auch Bestände kauft und „im Netzwerk weiterleitet. So wurden 2019 für mehr als 2,5 Millionen Euro Bestände übernommen“. Henkies betont die frühzeitige Verbesserung der Maklerverträge und -vollmachten, Datenschutzvereinbarungen gemeinsam mit dem zukünftigen Makler-Rentner und die Bemühungen um eine Erhöhung der Vertragsdurchdringung durch die technischen Möglichkeiten des Pools.

Für Makler mit hohem oder ausschließlichem Bestand aus Finanzdienstleistungsprodukten können die Angebote von Fondskonzept interessant sein. Unter bestimmten Voraussetzungen (Poolpartnerschaft, Digitalisierung der Kundendaten, vollständige Berichte des Wirtschaftsprüfers und so weiter) wird den abgebenden Maklern nach Paragraf 34f der GewO, die Fondskonzept-Partner sind, eine Rente über 15 Jahre angeboten. Servicegebühren werden nicht erhoben. Eine flexible Hinterbliebenenvariante ist ebenfalls im Angebot. Die Betreuung der übergebenen Kunden und Portfolios wird von Mitarbeiter der Fondskonzept übernommen.

Der Maklerpool Apella hat seine Pool-Partner zum Jahresauftakt 2020 mit einem eigenen Modell der Maklerrente überrascht. Für die Zahlung einer Maklerrente wird ebenfalls eine ungekündigte Maklervereinbarung mit dem Pool vorausgesetzt. Verrentet werden die Bestandseinnahmen beim Pool selbst. Damit soll natürlich ein Anreiz gesetzt werden, einen möglichst großen Teil des Bestands zum Pool zu bringen. Dieses Interesse teilen die Neubrandenburger mit anderen Pools. Die Apella-Maklerrente soll lebenslang 80 Prozent betragen. Es gibt ein Hinterbliebenen-Modell mit einer Laufzeit von bis zu fünf Jahren.

Praktische Erfahrungen können inzwischen „Maklerrentner“ auch mit der ebenfalls 2015 gestarteten Deutsche Makler Rente (DMR) von Jung, DMS & Cie. (JDC) sammeln. Bei der DMR von JDC scheint es aktuell, nach Berichten von interessierten Maklern, noch keine Entscheidung zu einer grundsätzlichen Variante mit Hinterbliebenenversorgung zu geben. Nach Rücksprache mit den Verantwortlichen gibt es aber Überlegungen zu dem Thema.

Keine pauschale Empfehlung für einzelne Nachfolgeform

Knackpunkt für eine Entscheidung zum Verkauf eine Maklerbestands, einer Übergabe oder für eine Maklerrente wird neben den oben genannten individuellen Belangen des Maklers das Thema Versteuerung sein. Leider gibt es neben den gültigen gesetzlichen Grundlagen beispielsweise über Paragraf 16 und Paragraf 34 des Einkommensteuergesetzes (EStG) keine allgemeine Entscheidung des Bundesfinanzhofs zum Thema Versteuerung von Maklerrenten. Der Interessent wird über seinen Steuerberater nicht um eine Anfrage beim zuständigen Finanzamt herumkommen.

Bei der Versteuerung von Maklerrenten gibt es sowohl die Entscheidung für die Sofortbesteuerung als auch für die nachgelagerte Versteuerung. Die Gefahr der Sofortbesteuerung einer Maklerrente, die dann Empfänger besonders im ersten oder zweiten Jahr dieses Rentenbezugs finanziell überfordern kann, ist real. Das liegt daran, dass es sich bei der Maklerrente eben um keine Leibrente im herkömmlichen Sinne handelt, die steuerliche begünstigt wäre.

Olaf Czinna von der SEB-Steuerberatung, wird zu Maklerforen im März 2020 ausführlich das Thema Versteuerung von Unternehmens- und Bestandsverkäufen und der Sonderform der Verrentung informieren. Interessierte Makler können sich vor Ort bei vier Maklerforen mit dem Referenten austauschen und mit Kollegen diskutieren.

Abschließend sei auch darauf verwiesen, dass sich der Makler in seiner Entscheidung für eine Maklerrente auch mit dem Risiko des Niedergangs des jeweiligen Anbieters befassen sollte. So unwahrscheinlich das heute auch im einzelnen Fall sein mag. Aber unwahrscheinlich ist in der heutigen Lage der Finanz- und Versicherungswirtschaft bekanntlich nichts. Bereits eine neue Regierungskoalition kann das Thema der Courtagen und damit die Zukunft von Pools in ein neues Licht rücken.

Schwarzmalen ist auch bei mir nicht angesagt, aber vernünftige Risikoabwägung schon. Im Zweifel ist dann das Geld aus einem Verkauf immer noch die sicherste Variante.

Autor

Dr. Peter Schmidt ist seit 2013 Inhaber der Unternehmensberatung Consulting & Coaching in Berlin und als Experte für Strategie- und Prozessberatung für Versicherer, Maklerpools, Vertriebe und Makler tätig.

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