Keine Einigung mit der Versicherung

DSDS-Sternchen fordert Schmerzensgeld vor Gericht

Da sie noch immer unter den Folgen eines Autounfalls leidet, zieht Sängerin Ines Redjeb nun vor Gericht. Denn bislang hat sie keine Entschädigung vom gegnerischen Versicherer erhalten.
© Getty Images
Deutschland sucht den Superstar im Mai 2015 in Leipzig: Ines Redjeb war einst Kandidatin der Talentshow.

Vor zwei Jahren verunglückte Ines Redjeb, ehemalige Teilnehmerin der Sendung „Deutschland sucht den Superstar“ (DSDS), bei einem Autounfall. Gesteuert hatte den Wagen ihre Freundin Kim Gloss, die fast unverletzt blieb. Redjeb hingegen zog sich schwere Verletzungen zu: Schädelbruch, Halswirbelbruch und Nasenbeinfraktur.

Für die Kosten der medizinischen Behandlungen will sie von der gegnerischen Versicherung Schadenersatz. Allerdings sollen laut BILD bei Redjeb bislang keine Zahlungen eingegangen sein. Aus diesem Grund klagt die Sängerin nun. Laut des Newsportals Promiflash wird ihr Fall ab dem 16. Dezember vor einem Hamburger Gericht verhandelt.

Da es keine verbindlichen Richtlinien für Schmerzensgeldzahlungen in Deutschland gibt, sollen in den vergangenen Jahren Sammlungen von Gerichtsentscheidungen erstellt worden sein. Aufgabe: Richtern einen Rahmen zur Urteilsfindung bieten. Rechtsverbindlich sollen die Urteile jedoch nicht sein.

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