Jeder zehnte Schaden verdächtig

Versicherungsbetrug kostet rund 5 Milliarden Euro pro Jahr

Versicherungsbetrug bleibt ein teures Problem für die Branche. Mittlerweile sei rund jede zehnte Schadenmeldung verdächtig, berichtet der Versicherungsverband GDV.
© picture alliance / Zoonar | Andres Victorero
Eine neues iPhone-Modell kommt raus, und prompt geht das alte kaputt? Da schrillen bei vielen Hausratversicherern wohl die Alarmglocken.

Rund 10 Prozent der Schäden, die Versicherungen gemeldet wurden, sind verdächtig und prüfwürdig. Das zeigt eine Sonderauswertung von über 600.000 Schadenmeldungen aus drei Jahren des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Untersucht hat der Verband knapp 200.000 Einbrüche bis zu einer Schadenhöhe von 50.000 Euro, die den Hausratversicherern gemeldet wurden. Außerdem noch 400.000 Schäden an Autos, für die Privathaftpflicht- und privaten Tierhalterhaftpflichtversicherer aufkommen sollten.

Die Auswertung zeigt, dass es etwa bei jedem zehnten Schaden in der Schaden- und Unfallversicherung Auffälligkeiten oder Ungereimtheiten gibt. Insgesamt schätzen die Versicherer den jährlichen Schaden durch Versicherungsbetrug in der Schaden- und Unfallversicherung auf rund 5 Milliarden Euro.

Künstliche Intelligenz als wertvolles Hilfsmittel?

Um den Betrug zu erkennen und zu verhindern, arbeiten die Versicherer mit speziellen Softwaretools, berichtet der GDV. Sie können verdächtige Muster in den Schadenmeldungen erkennen. Auch künstliche Intelligenz (KI) könnte ein wirksames Instrument werden, um Betrug abzuwehren.

Aber auch die Mitarbeitenden spielen eine wichtige Rolle beim Aufdecken von Betrugsversuchen. Durch eine Plausibilitätsprüfung könne häufig schon festgestellt werden, ob sich der Schaden tatsächlich so ereignet habe, wie er geschildert wurde. Wenn es Abweichungen zwischen der gemeldeten Schadenhöhe und dem tatsächlichen Wert der beschädigten Gegenstände gebe, würden geschulte Mitarbeiter das erkennen, so der GDV.

Können die Versicherer dem Kunden den Betrugsversuch nachweisen, wird es unangenehm: Der Versicherer muss nicht für den Schaden aufkommen, er kann den Vertrag außerdem kündigen, Sachverständigenkosten vom Kunden zurückverlangen und den Fall zur Anzeige bringen.

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Autorin

Karen

Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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