Tücken beim Bestandskauf

In diesem Fall bietet die VSH keinen Schutz

Wer heute den Bestand eines anderen Vermittlers kauft, geht meist davon aus, dass Beratungsfehler des Verkäufers versichert sind, die nach dem 22. Mai 2007 vorgefallen sind. Seit dem Tag ist es nämlich Pflicht, eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VSH) abzuschließen. Trotzdem kann es aber zu Problemen kommen, wenn der Fehler vor diesem Datum stattfand. Die Details.
© Panthermedia

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