Eine Betrachtung des Einzelfalls sei nötig, um eine finanziell ausgewogene Entscheidung zu treffen, geben die Verbraucherschützer völlig richtig zu bedenken. Die Angst vor dem Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) führt bei vielen Kunden aber anscheinend bereits heute zu überstürzten Handlungen.
Die Verbraucherzentrale Hamburg empfiehlt vor einer möglichen Kündigung den aktuellen Stand der Versicherung als Auskunft vom Versicherer anzufordern. Aus dieser Aufstellung ergeben sich Ablaufleistungen, Überschüsse und Bewertungsreserven. Mithilfe dieser Werte kann man ermitteln, wann und ob sich eine Kündigung überhaupt lohnt.
So sei längst nicht jeder Vertrag vom LVRG nachteilig betroffen. Eine vorzeitige Kündigung kann im Einzelfall zu größeren finanziellen Einbußen führen, als das LVRG.
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