Erstes Haftungsdach für Honorar-Anlageberater

Der Verbund Deutscher Honorarberater bildet ein Haftungsdach für Honorar-Anlageberater nach dem neuen Gesetz und holt sich dafür einen Luxemburger Vermögensverwalter an die Seite.

Der Verbund Deutscher Honorarberater (VDH) hat gemeinsam mit Baumann & Partners ein Haftungsdach für Honorar-Anlageberater gegründet. Der Luxemburger Vermögensverwalter wird die Honorar-Anlageberatung unter der geschützten Marke Honorarberater VDH anbieten. Unter dem Dach stellt er den Beratern unter anderem Mifid-konforme Beratungstechnologien sowie ein Honorarberechnungs- und Kick-Back-Erstattungssystem zur Verfügung. Außerdem übernimmt der Vermögensverwalter alle verwaltungstechnischen und aufsichtsrechtlichen Pflichten.

Nach dem seit heute gültigen Honorar-Anlageberatergesetz müssen alle unabhängigen Honorarberater, die zu sämtlichen Finanzinstrumenten beraten, selbst als KWG-32-Institut in das Honorar-Anlageberaterregister eingetragen sein oder einem Haftungsdach mit Erlaubnis zur Honorar-Anlageberatung angehören. Für die Honorar-Finanzanlageberatung, deren Inhalt sich auf die Beratung zu Investmentfonds beschränkt, reicht eine Erlaubnis nach Paragraf 34h Gewerbeordnung aus.

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