Ein Urteil (Aktenzeichen AN 4 K 13.01634) des Verwaltungsgerichts Ansbach verbietet den Gebrauch der Windschutzscheiben-Kameras. Grund ist das Recht am eigenen Bild. Das Bayrische Landesamt für Datenschutzaufsicht ist nun die erste Behörde, die Bußgelder für diese Dashcams verlangt.
Auch Brandenburg und Nordrhein-Westfalen wollen das Urteil künftig mithilfe von Bußgeldern durchsetzen. Besonders hart sollen die uneinsichtigen Besitzer der verbotenen Autovideokameras bestraft werden.
Aus Sicht der Autoversicherer ist die Umsetzung kritisch zu betrachten. Die Kameras könnten Unfälle, die als gestellt gelten, einfacher aufklären. Auch strittige Unfallsituationen ließen sich einfacher rekonstruieren.
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