Bafin

Kein Rechnungszins über 1,25 Prozent

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) legt jetzt ihren Finger auf den Rechnungszins und verbietet neue Tarife mit zu hohem Zinssatz.

An den Kapitalmärkten ist momentan wenig zu holen, daher erlaubt die Finanzaufsicht Bafin den Pensions- und Sterbekassen ab sofort keine neuen Tarife mehr, bei denen der Rechnungszins die 1,25 Prozent übersteigt.

Das gilt auch für regulierte Pensionskassen, wenn sie beim Neugeschäft die Beiträge und Leistungen geschlechtsunabhängig berechnen.

Damit die Bafin den Rechnungszins genehmigt, müssen aber in der Rechnungsgrundlage „Zins“ weiter so viele Sicherheiten enthalten sein, dass die Verpflichtungen aus den Versicherungen dauerhaft erfüllbar erscheinen.

Mehr zum Thema

Industrieversicherungen: Chance auf günstigere Prämien

Nach mehreren Jahren steigender Prämien und Selbstbehalte beobachtet der Risikoberater und Versicherungsmakler Willis eine Trendwende…

Leitungswasser verursacht die meisten Schäden

Verursacher gibt es viele: Marode Wasserrohre, poröse Spülmaschinenschläuche oder eingefrorene Leitungen im Winter sind nur…

Krankenversicherung: Was tun, wenn man in Dubai festsitzt?

Pfefferminzia: Der Krieg in Nahost sorgt dafür, dass Urlauber und dort stationierte Mitarbeiter von Unternehmen…

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert