Am Samstag ist es endlich soweit: Borussia Dortmund und Bayern München treten im Champions-League-Finale in London gegeneinander an. Deutschland ist im Fußball-Fieber, die Fan-Meilen werden vorbereitet. Veranstalter der Public-Viewing-Events sollten dabei genau über mögliche Risiken Bescheid wissen und vorsorgen, so Florian Sellckau, Veranstaltungsexperte beim Versicherungsmakler Aon.
Das Interview stammt von der Webseite des Versicherungsverbands GDV.
Florian Sellckau: Ob Fan-Meile, Live-Konzert oder Oktoberfest, jeder Veranstalter hat ein Interesse daran, dass seine Veranstaltung problemlos durchgeführt wird. Niemand soll sich bei den Auf- oder Abbaumaßnahmen verletzen und die Technik soll bis zum letzten Takt funktionieren. Leider kann aber immer etwas passieren. Im schlimmsten Fall zieht die Behörde aufgrund eines Sturmes ihre Genehmigung zurück. Dann trägt der Veranstalter das alleinige, kaufmännische Risiko. Dagegen sollte er sich schützen.
Sellckau: Eine gesetzliche Regelung wie beispielsweise in Großbritannien, gibt es in Deutschland nicht. Dennoch sollten Veranstalter sehr aufmerksam die behördlichen Auflagen für öffentliche Veranstaltungen lesen. Jedes Bundesland, manchmal sogar jeder Landkreis, formuliert hier anders. So kann es sein, dass die Genehmigungsregelungen auch einen Versicherungsschutz vorschreiben, dann ist der Versicherungsschutz für den Veranstalter verpflichtend.
Sellckau: Es gibt keinen Tarif oder eine Tabelle, anhand derer man eine öffentliche Veranstaltung pauschal kalkulieren kann. Jedes Event ist anders. Der Versicherer muss alle Risiken im Vorherein möglichst umfassend einschätzen können. Dazu benötigt er – ganz allgemein formuliert – zwei Informationen: Erstens, wie viele Personen werden erwartet. Zweitens, welches Rahmenprogramm begleitet die Fußball-Liveübertragung. Eine Fan-Meile lebt davon, dass der Fußball vor Ort gelebt wird. Es gibt ein Torwandschießen, Gewinnspiele oder ein lebendiges Kicker-Spiel mit echten Menschen. Mit all diesen Informationen kann der Versicherer das Risiko der Veranstaltung genauer einschätzen.
Sellckau: In diesem Fall trägt der Veranstalter das unternehmerische Risiko. Kurzum: Wenn keiner kommt, hat er Pech. Er muss dann damit rechnen, dass beispielsweise die Pächter wie Wurst- und Bierbudenbetreiber ihn mit Entschädigungszahlungen konfrontieren. Aber auch dagegen kann er sich über eine Ausfallversicherung schützen.
Sellckau: Natürlich.
Sellckau: Bayern gewinnt 2:1. Aber ich würde es Jürgen Klopp gönnen.
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