Die Zielgruppe der Heilberufler, also Ärzte, Zahnärzte, Apotheker oder Therapeuten, gilt als besonders interessant für Vermittler. Das liegt daran, dass diese Berufe krisenfest sind, also immer benötigt werden. Die Menschen sind außerdem gut ausgebildet, verdienen gut und empfehlen Vermittler, die sich verdient machen, gerne weiter – was zu einem beständigen Strom an potenziellen neuen Kunden führt.
Aber: Ja, es gibt natürlich einige Haken. Denn die Tätigkeiten der Heilberufler sind sehr verschieden. Die Zielgruppe „Arzt“ gibt es so eigentlich gar nicht. Das fängt mit den zig Fachrichtungen an, die es gibt. Ein Psychotherapeut und seine Praxis müssen anders abgesichert werden als beispielsweise eine Radiologin, die sehr viel mehr teure technische Geräte in ihren Räumen stehen hat. Und gibt es überhaupt eine eigene Praxis, oder ist der Mediziner angestellt? Auch das macht einen großen Unterschied bei der Absicherung.
Mit Standardlösungen aus dem Produktportfolio eines Versicherungsmaklers lässt sich der Bedarf nur selten gut abdecken, ein gewisses Haftungsrisiko schwingt angesichts der Komplexität des Berufsbilds immer mit. Das führt zu einer Zurückhaltung der Vertriebler in diesem Bereich. Und das ist schade, denn der Bedarf ist enorm. „Viele Apotheker, aber auch Ärzte bauen ihren Versicherungsschutz über einen Mix aus Policen auf. Dabei werden zentrale Risiken oft nur mangelhaft abgesichert, und es kommt zu überflüssigen und teuren Doppelabsicherungen“, schrieb Michael Jeinsen, der sich auf die Absicherung von Apothekern spezialisiert hat, in einem Beitrag für Pfefferminzia.
„Apotheker benötigen maßgeschneiderte Lösungen, die das Versicherungs- und Kammerrecht verbinden, die den meisten Maklern aber unbekannt sind.“ Eine Spezialisierung ergibt hier also sicherlich Sinn.
Wir schauen für diesen Artikel daher auch nur auf niedergelassene Ärzte und passende gewerbliche Versicherungen – die Absicherung der Ärzte als Person (Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitspolice oder Altersvorsorge) lassen wir außen vor. Wenn Sie sich für diese Themen interessieren, empfehlen wir Ihnen unseren Durchblick zum Thema Heilberufe, zu finden hier in unserem Shop.

Niedergelassene Mediziner sind verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Denn schon ein kleiner Behandlungsfehler kann Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe nach sich ziehen. Die Haftpflicht kommt für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden auf, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit entstehen. Gleichzeitig übernimmt sie die Anwaltskosten, um unberechtigte Vorwürfe abzuwehren. Welche Betriebshaftpflichtpolicen für Ärzte die Makler der Genossenschaft Vema überzeugen, können Sie hier nachlesen.
Entscheidend ist dabei die Höhe der Versicherungssumme – und hier kommt es wieder auf die Fachrichtung an. Veranschlagen Versicherungsexperten beispielsweise für Psychiater, Hausärzte und Frauenärzte ohne Geburtshilfeleistung eine Deckungssumme von einer Million Euro, reicht das für andere Mediziner sicher nicht aus. Für Fachärzte, die nicht operieren, gelten 3 Millionen Euro als Richtwert für die Risikoabsicherung. Herzchirurgen, plastische Chirurgen und zahlreiche andere Spezialisten fallen dagegen mit ihren Fachgebieten unter die Gruppe der Hochrisikoberufe. Hier raten Fachleute zu einer individuellen Ermittlung der erforderlichen Haftpflichtsumme.
Vermittler sollten auch darauf achten, dass sie ihren Kunden ebenso den Abschluss einer Rechtsschutz- und Spezialstrafrechtsschutzversicherung nahelegen. Denn in vielen Schadenfällen ist „nur“ eine Berufshaftpflicht zu wenig. Das liegt vor allem daran, dass Haftungsfälle nicht selten zivil- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Fallen niedergelassene Ärzte wegen eines Unfalls oder einer Krankheit aus, kann das erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Vor allem, weil etwa 80 Prozent der knapp 100.000 Arztpraxen in Deutschland als Einzelpraxen geführt werden. Viele Mediziner sichern ihr Einkommen zwar mit einer Krankentagegeldversicherung ab, denken aber nicht an die weiterlaufenden Betriebskosten.
Hier kommt die Praxisausfallversicherung ins Spiel, denn sie übernimmt Fixkosten, etwa für Personal, Miete oder Finanzierungsraten der Arztpraxis. Übrigens auch, wenn die Praxisräume etwa wegen eines Wasserrohrbruchs oder eines Feuers eine Zeit lang unbenutzbar bleiben.
Der Versicherer Inter, der sich unter anderem auf die Zielgruppe der Ärzte spezialisiert hat, erstattet solche Kosten für eine Dauer von bis zu 24 Monaten. Versichern können sich Praxisinhaber bis zum 62. Lebensjahr. „Das ist eine von mehreren Verbesserungen, die wir an der Praxisausfallversicherung vorgenommen haben“, sagt Maklerbetreuer Stefan Gerking. „Bisher lag die Grenze bei 59 Jahren.“ Die Versicherungssummen hat die Inter ebenfalls nach oben geschraubt. Statt wie bisher 150.000 Euro lässt sich nun eine Jahresversicherungssumme von bis zu 288.000 Euro vereinbaren.

Inhalte einer Arztpraxis oder Apotheke stellen einen erheblichen Wert dar. Mit der Inhaltsversicherung – oder auch Praxisinventarversicherung – kann die Einrichtung gegen die finanziellen Folgen von Leitungswasserschäden, Feuer, Folgeschäden nach einem Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl sowie Vandalismus geschützt werden.
Wie immer ist die Versicherungssumme ein wichtiges Kriterium. „Erfahrungsgemäß ist für kleine Apotheken eine Versicherungssumme von mindestens 300.000 Euro zuzüglich Warenwert angemessen. Das ist aber auch die unterste Grenze. Mittelgroße Häuser sollten bis 500.000 Euro versichert sein und große nach individueller Kalkulation entsprechend höher. Ansonsten ist die Gefahr einer Unterversicherung zu groß“, schrieben die beiden zertifizierten Berater Heilwesen Christian Ring und Stefan Schäfer in einem Artikel für unseren Durchblick Heilberufe.
Eine Unterversicherung ist deshalb zu vermeiden, weil Arzt oder Apotheker sonst eventuell einen Teil aus eigener Tasche zahlen müssen. Sicher gehen sie mit Versicherungstarifen, die auf eine Unterversicherung verzichten. In einem Rating von Franke und Bornberg erhielten folgende Versicherer für einen oder mehrere Tarife die Bestnote: Allianz, Generali, Inter, Münchener Verein und Württembergische.

Arztpraxen und Apotheken werden digitaler. Und sind daher vor Cyberattacken nicht gefeit. Gesundheitsdaten der Patienten sind dabei besonders schützenswert, die Datenschutzgrundverordnung stellt also hohe Anforderungen an ihren Schutz. Und bei dem hapert es. Bezeichnend ist ein IT-Sicherheitscheck, den ein Cyberexperte für den Versichererverband GDV im Jahr 2018 bei 25 Arztpraxen durchführte. Mit dem Passwort „Praxis“ kam er bei jeder zweiten Praxis in das IT-System hinein. Oft teilten sich auch mehrere Nutzer dieselbe Zugangskennung. Bleibt zu hoffen, dass sich seit diesem Test etwas verbessert hat.
Eine Cyberversicherung übernimmt die Kosten, die durch Datendiebstähle, Schadensersatzansprüche oder die Unterbrechung des Praxisbetriebs entstehen. Aber vielleicht wichtiger als das: Die Cyberexperten stehen dem Hacker-Opfer mit einem umfangreichen Service-Angebot zur Seite, schicken IT-Forensiker, vermitteln spezialisierte Anwälte und mehr.
Und das ist wichtig, denn Praxisinhaber und Apotheker sind verpflichtet, einen Verstoß gegen Datenschutzrichtlinien genau zu prüfen und innerhalb von 72 Stunden zu melden – und zwar Aufsichtsbehörden und betroffenen Kunden oder Patienten. Gelingt das nicht, droht Ungemach, weil es dann laut DSGVO zur Pflichtabgabe an die Staatsanwaltschaft kommt. Die entscheidet dann, ob aus der Ordnungswidrigkeit ein Straftatbestand wird. Deshalb brauchte es eine Cyberpolice, damit die 72-Stunden-Frist eingehalten werden kann.
Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.