Kredit, Anlage, Versicherung

Bafin warnt Verbraucher vor drei bestimmten Risiken

Im Rahmen ihres Risikoberichts fürs neue Jahr warnt die Finanzaufsicht Bafin vor drei speziellen Risiken für Verbraucher. Je eines hat mit Kredit, Geldanlage und Versicherung zu tun.
App für Kryptowährungen: Die Bafin sieht digitale Risiken im Kryptohandel
© picture alliance / imageBROKER | Md Mamun Miah
App für Kryptowährungen: Die Bafin sieht digitale Risiken im Kryptohandel

Frisch zum Jahresbeginn hat die Finanzaufsicht Bafin ihren Bericht zu wichtigen Risiken vorgelegt. „Risiken im Fokus 2026“ heißt er und ist hier komplett abrufbar. Darin tauchen auch drei Risiken auf, die die Bafin speziell bei Verbrauchern beobachtet.

Einkaufen auf Kredit

Die Bafin hat festgestellt, dass die Zahl der überschuldeten Verbraucher erstmals seit 2018 wieder gestiegen ist. Laut Schuldneratlas der Creditreform auf 5,67 Millionen Menschen, das sind 8,2 Prozent der Erwachsenen und etwa 2 Prozent mehr als im Vorjahr.

Gemäß Schufa stieg die Zahl der neuen Ratenkredite im Jahr 2024 auf mehr als 10 Millionen Stück. Das sind 50 Prozent mehr als noch 2020.

Einen wichtigen Grund für diesen Trend sieht die Bafin darin, dass viele Menschen zu wenig Ahnung von Geld haben. So schreibt sie: „Für die Prüfung von Kreditkonditionen ist Finanzkompetenz unerlässlich. Die Bafin sieht es aus Verbraucherschutzsicht als problematisch an, dass es vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern gerade daran fehlt.“

Vor allem bei Klein- und Kleinstkrediten kennen Kunden durchaus die Vorteile, die Risiken aber nicht so gut, berichtet die Bafin aus Umfrageergebnissen. Viele Menschen, die die Teilzahlungsfunktion ihrer Kreditkarte nutzen, kennen die genauen Konditionen gar nicht.

Für allzu verführerisch hält sie auch das Buy-now-pay-later-System („Kauf jetzt, zahl später“), das vor allem Online-Händler anbieten. Der Haken: Solche Mini-Kredite sind nicht an die Regeln für Verbraucherdarlehen gebunden, weshalb die Anbieter auch nicht gucken müssen, ob der Kunde überhaupt kreditwürdig ist. Und das selbst einzuschätzen, bekommt auch nicht jeder hin.

Kryptowerte und Social Media

Es ist nicht neu, dass die Bafin generell keine große Freundin von Kryptowährungen ist. Diesmal verweist sie darauf, dass enorm viele Kryptowerte nicht reguliert sind. Manche sind sogar einzigartig und nicht fungibel, also nicht fortlaufend handelbar. Gibt es keinen klaren Emittenten, wie zum Beispiel beim Bitcoin, sind die Anlagen selbst nicht reguliert und auch nicht beaufsichtigt.

Die Bafin warnt davor, dass die meisten Kryptowerte keinen eigenen (inhärenten) Wert haben und die Kurse sehr stark schwanken. Weshalb sie sie für „hochspekulativ“ hält.

Hinzu kommen digitale Gefahren: Hacker könnten Kryptobörsen angreifen und dort Token klauen. Bei digitalen Krypto-Wallets (also die Geldbörsen) können die persönlichen Schlüssel verloren gehen. Anders als beim Bankkonto kann man sie hier aber nicht wieder herstellen und das Geld ist futsch.

Argwöhnisch betrachtet die Finanzaufsicht auch die Rolle sozialer Medien und der dort aktiven Finfluencer. Das sind Internet-Persönlichkeiten, die für Finanzprodukte werben.

Die Bafin zitiert aus einer eigenen Studie: Über die Hälfte der 18- bis 45-jährigen Anleger hat bereits Informationen zu Finanzprodukten über soziale Medien bezogen. 60 Prozent der Befragten sehen soziale Medien als gute Alternative zur professionellen Beratung und schätzen den Austausch zu Finanzthemen mit anderen Verbrauchern. Ihr Anlageverhalten ist auffällig anders, als das derjenigen, die soziale Medien nicht dafür nutzen. Zum Beispiel kaufen sie deutlich häufiger Kryptowerte. Das wundert nicht wirklich, schließlich werben Finfluencer häufig für solche Dinge.

Allerdings betont die Bafin erneut, dass es nicht ihre Aufgabe ist, Finfluencer zu beaufsichtigen. Es sei denn, sie beraten zu Geldanlagen oder empfehlen konkrete Anlagen. Wer allerdings Kryptowerte-Dienstleistungen erbringt, braucht dafür die Erlaubnis der Bafin.

Kosten von kapitalbildenden Lebensversicherungen

Erneut pocht die Bafin darauf, dass kapitalbildende Lebensversicherungen „angemessenen Kundennutzen“ bieten müssen. Deshalb hat sie vor allem die Kosten im Blick.

Dort beobachtet sie enorme Unterschiede. So schreibt sie von Einzelfällen mit Effektivkosten von mehr als 4 Prozent im Jahr. Erst wenn die Kapitalanlagen das übertreffen, erzielt der Kunde einen Gewinn. Die Bafin trocken: „In solchen Fällen erscheint ein angemessener Kundennutzen zweifelhaft.“

Immerhin sind die Kosten, vor allem für Fondspolicen, schon sichtlich gesunken. Bei den verkaufsstarken langen Laufzeiten war demnach im oberen Viertel ein Rückgang der Effektivkosten um mehr als 0,4 Prozentpunkte zu beobachten.

Die weiteren Pläne decken sich mit bereits verkündeten Maßnahmen. Die Bafin will Lebensversicherern auf die Finger schauen, ob kapitalbildende Lebensversicherungen den – nach ihren Maßstäben – ausreichenden Nutzen mitbringen.

Sie prüft Produktfreigabeverfahren bei ausgewählten Versicherern. Die wählt sie über Risikoindikatoren aus, zum Beispiel Effektivkosten, Stornoquote oder gegebenenfalls das Geschäftsmodell.

Und am Ende prüft sie auch Versicherer, die durch hohe Aufwendungen an Versicherungsvermittler auffallen, insbesondere durch hohe Abschlussprovisionen oder Rückvergütungen der Fondsgesellschaften an Vertriebspartner.

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Autor

Andreas

Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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