Urteil

DKV muss Badstuber Krankentagegeld nachzahlen

Holger Badstuber war während eines Auslandsaufenthalts für seinen damaligen Verein FC Bayern München krank. Doch sein Krankenversicherer wollte das vereinbarte Krankentagegeld für diese Zeit nicht leisten. Nun entschied das Landgericht München, dass der Versicherer die rund 30.000 Euro doch zahlen muss.
© picture alliance/Christoph Schmidt/dpa
Holger Badstuber spricht bei einer Pressekonferenz des VfB Stuttgart im Jahre 2018.

Knapp 30.000 Euro erhält Fußballspieler Holger Badstuber von seiner privaten Krankenversicherung zurück. Wie der Bayerische Rundfunk (BR) berichtet, entscheid so nun das Landgericht München in einem Anerkenntnisurteil.

Was war geschehen?

Badstuber konnte verletzungsbedingt in der Zeit von 2014 bis 2016 immer wieder nicht für seinen damaligen Verein FC Bayern München auflaufen. Während einer dieser Verletzungspausen befand er sich 27 Tage lang im Ausland. Sein Krankenversicherer, die Deutsche Krankenversicherung (DKV), berief sich auf bestimmte Statuten, denen zufolge sie dafür kein Krankentagegeld bezahlen müsste.

Sowohl Badstubers Anwälte als auch die zuständige Richterin hätten diese Statuten als überholt bewertet, so der BR. Sie würden aus einer Zeit stammen, in der es keine Handys gab und demzufolge Versicherte im Ausland nicht gut erreichbar seien. Daher fiel das Urteil zugunsten einer Zahlung des Krankentagegelds aus. Da die DKV dem Anerkenntnisurteil zugestimmt habe, könne es nicht auf ähnliche Situationen anderer Versicherter übertragen werden.

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Autorin

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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